Zwei Tage vor dem Asylgipfel in Wien üben die Bürgermeister der Landeshauptstädte scharfe Kritik am Bund, etwa zu Informationen des Innenministeriums. Am Montag legten sie Forderungen vor.
Zwei Tage vor dem Asylgipfel in Wien üben die Bürgermeister der Landeshauptstädte scharfe Kritik am Bund, etwa zu Informationen des Innenministeriums. Am Montag legten sie im Wiener Rathaus Forderungen vor.
80.000 Flüchtlinge befinden sich insgesamt im Asylverfahren und erhalten damit Grundversorgung in Österreich. 19.000 davon allein in Wien, 2.100 in Graz, 2.000 in Innsbruck, 1.900 in Linz, 1.800 in der Stadt Salzburg und 1.600 Personen in Klagenfurt, 333 in Bregenz und 255 in Eisenstadt. Dabei sind in Wien rund 44 Prozent der AsylwerberInnen privat untergebracht, 56 Prozent in organisierten Unterkünften.
Der Österreichische Städtebund, dessen Präsident Wiens Bürgermeister Michael Häupl (SPÖ) ist, formulierte die Probleme zum Thema Asyl. Die zentralen Kritikpunkte der Bürgermeister von Wien, Innsbruck, Salzburg, Linz und Graz:
Die Kommunikation zwischen Länder und Innenministerium sei verbesserungswürdig. Es fehlen Zahlen, Daten, Fakten und einer übergeordnete Strategie, wie mit dem Thema Flüchtlinge auch in den kommenden Monaten umgegangen werden kann. Eine direkte Kommunikation mit den Städten sei unbedingt erforderlich.
Bei der Flüchtlingsfrage gebe es keine einheitliche, transparente Strategie
Man befürchte, dass die Städte auf Kosten sitzen bleiben, die eigentlich der Bund tragen müssten. Beispiel: Wien versorgt derzeit rund 19.000 Flüchtlinge. Davon sind rund 900 unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die eine noch intensivere Betreuung brauchen. Die dadurch entstehenden Kosten, die derzeit vorwiegend von den Städten getragen werden, müssten eigentlich vom Bund getragen werden, etwa Deutschkurse. Die Städte wünschen sich mehr finanzielle Unterstützung vom Bund.
Am Mittwoch findet im Bundeskanzleramt ein Asylgipfel mit Vertretern des Bundes, der Länder sowie der Städte und Gemeinden statt. Dabei soll eine verhandelt werden. Im Bundeskanzleramt erwartet werden auf Einladung Faymanns Vizekanzler Reinhold Mitterlehner (ÖVP), die Minister Mikl-Leitner, Hans Jörg Schelling (beide ÖVP), Gerald Klug, Rudolf Hundstorfer und Josef Ostermayer (alle SPÖ), Staatssekretärin Sonja Steßl (SPÖ), alle Landeshauptleute, Flüchtlingskoordinator Christian Konrad, Städtebundpräsident-Generalsekretär Thomas Weninger und Gemeindebund-Präsident Helmut Mödlhammer.
LH Kaiser optimistisch
Trotz der unterschiedlichen Positionen - die ÖVP ist für eine Obergrenze, die SPÖ lehnt sie ab - ist Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser zuversichtlich, dass eine gemeinsame Linie gefunden wird. "Wenn Österreich nur Kriegsflüchlinge aufnehme, die Asylverfahren beschleunigt, und die Rückführabkommen EU-weit durchgesetzt werden, könne das Land den Flüchtlingen auch helfen", so Kaiser im Ö1-Morgenjounral.
Sprache
Das Thema Deutschunterricht betrifft alle Städte und Gemeinden bereits in der Grundversorgung, während die AsylwerberInnen noch in der Zuständigkeit des Bundes sind. Städte und Gemeinden behelfen sich entweder mit Freiwilligenarbeit oder bezahlen professionelle Deutschkurse – auch hier füllen sie eine Lücke, die weder der Bund, noch die Länder entsprechend der realen Dimension adressieren.
Bei einem Gipfel im Juni - noch vor der Ankunft Tausender Flüchtlinge in Österreich - war eine von Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) vorgeschlagene Bezirksquote am Widerstand der Bundesländer gescheitert. Die Länder hatten damals angekündigt, bis Ende Juli 6.500 Plätze zur Verfügung zu stellen.
"Obergrenze widerspricht EU-Recht"
Nun hat sich auch der Präsident des Europäischen Gerichtshofes, Koen Lenaerts, eingeschalten: Seiner Einschätzung zu Folge widerspricht eine Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen europäischem Recht. „Das ist schwer vereinbar mit irgendeiner Zahl oder Obergrenze", sagte er gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Dennoch gibt sich Lenaerts zuversichtlich, dass es eine Lösung in dieser Problematik geben werde.
Genfer Konvention
Wie der Experte weiter ausführt, definiert die Genfer Flüchtlingskonvention zum einen verbindlich, was ein Flüchtling ist und zum anderen, welche Rechte ein anerkannter Flüchtling hat. Es gibt kein Grundrecht auf Asyl. Selbiges allerdings ergibt sich für alle EU-Staaten aus der Europäischen Grundrechtscharta heraus. Demnach ist jeder EU-Staat verpflichtet, all diejenigen Asylwerber, für die er nach der Dublin-Verordnung zuständig ist, zu prüfen und ihnen bei positiver Begutachtung unter Schutzstatus zu stellen.