Keine Rückführungen
"Kostet uns Millionen" - 0 Häftlinge zurück nach Afrika
Null Marokkaner und Nordafrikaner wurden zur Haftverbüßung in die Heimat zurückgeschickt. "Wahnsinn, das kostet uns Millionen Euro", so FP-Lausch.
"Nordafrikaner, die bei uns straffällig werden und bei uns die Strafe absitzen, kosten uns jedes Jahr Millionen an Steuergeld", bringt es Nationalrat und Sicherheitssprecher Christian Lausch (FP) kurz und knapp auf den Punkt.
Wie alle 18 Monate wollte der FP-Mandatar per parlamentarischer Anfrage wissen, wie es betreffend der Staatsverträge zur Haftverbüßung im Heimatstaat aussieht. Die Antwort dürfte ihn eher ernüchtert haben, kurzum: es hat sich nichts getan. Zwar wurde in der Anfragebeantwortung beispielsweise auf die Gespräche mit Ungarn, Serbien und Polen verwiesen, doch seit Jahren wurden keine weiteren bilateralen Abkommen getroffen.
Die Verhandlungen mit Marokko zum bilateralen Abkommen über die Übernahme der Strafvollstreckung seien aber durch Paraphierung des Textes im Januar 2023 so weit abgeschlossen, dass nun der Unterzeichnungsprozess eingeleitet werden konnte.
192 Marokkaner in den Haftanstalten
In nackten Zahlen heißt dies: Es wurde kein Marokkaner in die Heimat überstellt. Und immerhin waren von Juli 2020 bis September 2023 192 Marokkaner in den heimischen Haftanstalten.
Heuer zum Beispiel wurden bis September 2023 85 Häftlinge aus EWR-Staaten übergeben, die meisten davon Rumänen (18), gefolgt von Slowaken (16). An Drittstaaten waren es indes nur 13 Insassen, neun davon Serben. Auch die Jahre 2020 bis 2022 sehen ähnlich aus: Gut 100 bis an die 200 Übergaben an EWR-Staaten - die meisten davon stets an Rumänien. An Drittstaaten beispielsweise: An die Türkei jährlich 1 Insasse, im Jahr 2021 "sogar" 2.
Auch erwähnenswert: Im Berichtszeitraum (2020 bis 12. Oktober 2023) erfolgten insgesamt 17 Übernahmen zur "Strafvollstreckung im Heimatland" für nicht österreichische Staatsangehörige, also Ausländer zurück nach Österreich.
Seit 2020 gab es 246 freiwillige, ausländische Straftäter aus dem EWR-Raum, die ihre Strafe in ihrer Heimat absitzen wollten, aber nur 31 aus Drittstaaten.
„Das Ministerium hat nichts weitergebracht. Der Dumme ist der Steuerzahler.“
Übrigens: Selbst bei einer Zustimmung zur Übernahme der Strafvollstreckung durch den Vollstreckungsstaat, kann der Verurteilte verweigern. Denn: Grundsätzlich erfolgt die Übertragung der Strafvollstreckung im Interesse der Resozialisierung des Verurteilten im Heimatstaat. Wo rechtlich eine Zustimmung nötig ist, verbleibt der Verurteilte im inländischen Häfen, wenn die Zustimmung nicht erteilt wird.
Christian Lausch kritisiert: "Die grüne Justizministerin hat in diesen Bereichen nichts weitergebracht, der Dumme ist dabei aber der Steuerzahler."