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Krankenkasse verweigert Whatsapp-Krankenschein

Heute Redaktion
13.09.2021, 17:13

Eine neue App aus Deutschland bietet Krankschreibung per Whatsapp an. Den Service will Gründer Can Ansay auch nach Österreich bringen. Die Krankenkasse spielt nicht mit.

Krankschreibung von zu Hause aus, indem man einem Arzt einfach per Whatsapp seine Symptome schildert. Das klingt bequem – wohl etwas zu bequem für manche.

Seit Dezember 2018 bietet das deutsche Startup "AU-Schein.de" diesen Service im nördlichen Nachbarland an. Allerdings mit Einschränkungen: Der Krankschreibungs-Service kann nur für Erkältungen genutzt werde und maximal für drei Tage am Stück sowie zweimal im Jahr, um Missbrauch zu vermeiden. Ein Auswahlbildschirm, bei dem der Nutzer seine Symptome anklickt, stellt sicher, dass es sich wirklich um Erkältung handelt und nicht um andere, möglicherweise gefährlichere Erkrankungen.

Rechtlich noch umstritten

Möglich macht die Ferndiagnose eine Änderung der Gesetzeslage in Deutschland. Mitte 2018 wurden die Bestimmungen für Telemedizin (also Ferndiagnosen) gelockert und erlauben eine Diagnose auch ohne körperliche Anwesenheit.

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"Da die Dienstleistung in Deutschland erlaubt ist, können wir sie auch in Österreich anbieten, das erlaubt uns die Dienstleistungsfreiheit der EU", ist "AU-Schein"-Gründer Can Ansay im Gespräch mit "Heute.at" überzeugt. Patienten in Österreich dürfen ihren Arzt in der EU gemäß Patientenmobilitätsrichtlinie zudem frei wählen.

Dabei gelte das Berufsrecht des Herkunftslandes des Arztes, also Deutschlands, wo Telemedizin erlaubt ist, wenn der Arzt es für vertretbar hält. "Bei Erkältung und maximal drei Tagen ist es sehr gut vertretbar, insbesondere da wir viele Sicherheitsmechanismen eingebaut haben", so Ansay.

„"Die Krankschreibung erfolgt in Österreich nur durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufgrund einer persönlich durchgeführten Untersuchung."“

Das sieht man bei der Wiener Gebietskrankenkasse (WGKK) anders. "Die Krankschreibung erfolgt in Österreich nur durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte aufgrund einer persönlich durchgeführten Untersuchung und einer dieser Untersuchung entsprechenden Krankenbehandlung", sagt WGKK-Sprecherin Regine Bohrn gegenüber "Heute.at". Eine Krankmeldung ausschließlich aufgrund der eigenen Angaben der bzw. des Versicherten "ist daher nicht zulässig", so Bohrn.

Deutsche Ärztekammer prüft

Der "AU-Schein"-Gründer sieht da kein Problem: "Bei einer Erkältung muss sich der Arzt ja auch dann auf die Schilderung der Symptome wie trockener Husten, Unwohlsein, Kopf- und Gliederschmerzen durch den Patienten verlassen, wenn dieser zu ihm in die Praxis kommt", so Ansay. Insofern bestehe da kein Unterschied zu einer Schilderung über ein Online-Formular, findet er.

Diese Einschätzung sieht man nicht nur hierzulande skeptisch. In Deutschland hat die Ärztekammer von Hamburg bereits eine rechtliche Prüfung der Dienstleistung eingeleitet. Das Ergebnis wird aber wohl noch eine Weile auf sich warten lassen.

"Prinzipiell ist Telemedizin die Zukunft"

Bei der Österreichischen Wirtschaftskammer (WKO) sieht man das Konzept zwar mit Vorsicht – besonders in Hinblick auf Datenschutz und Missbrauchsgefahr – ist aber optimistisch für die Zukunft. "Prinzipiell sehe ich in solchen Techniken, also Telemedizin, die Zukunft", sagt etwa Martin Gleitsmann, Sprecher für Sozialpolitik und Gesundheit bei der WKO.

Er kenne die spezielle App bisher nicht, aber grundsätzlich biete ein derartiges System sicher Vorteile für Arbeitgeber wie Arbeitnehmer. Sich krank in die Arztpraxis zu schleppen und "dort andere anzustecken" sei "vorgestrig", meint Gleitsmann gegenüber "Heute.at". Bei der konkreten Umsetzung plädiere er für Vorsicht, aber grundsätzlich stelle sich die Wirtschaftskammer dem sicher nicht in den Weg. "Wir wollen eher Wegbereiter sein", so der WKO-Sprecher.

(hos/rfr)