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Kreuzfahrt-Passagierin klagte trotz Upgrades

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Eine Kreuzfahrtpassagierin hat vor dem Amtsgericht Rostock einen Kreuzfahrtbetreiber verklagt, obwohl sie bei ihrer Reise eine bessere Kabine als gebucht bekommen hatte. Grund: Aufgrund des fehlenden Balkons habe sie an Reisekrankheit gelitten. Sie bekam zehn Prozent Preisminderung zugesprochen.

Viele Urlauber wären über ein Gratis-Upgrade auf eine um 2410 Euro teurere Kabine überglücklich gewesen. Nicht so eine Reisende, die jetzt in Deutschland vor Gericht zog. Sie hatte eine Kabine niedrigerer Kategorie, allerdings mit Balkon gebucht, da sie leicht seekrank wird.

Schließlich wurde sie in einer Suite im vorderen Teil des Schiffes untergebracht, war darüber aber äußerst unglücklich. Der Balkon fehlte, wodurch sie keine Frischluft schnappen konnte.

Sie habe die ganze Kreuzfahrt über an Seekrankheit gelitten, behauptete die Reisende und klagte auf Minderung des Reisepreises und 1000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht gab der Klägerin teilweise recht, das Schmerzensgeld wurde allerdings als nicht angemessen erachtet.