Niederösterreich

Kripobeamter tot: 1.120 € Strafe für Todeslenker

Vier Tage vor Weihnachten hatte ein junger Österreicher einen fatalen Verkehrsunfall auf der B37 in Krems-Gneixendorf verursacht: Eine Frau (46) wurde schwer verletzt, ein Kripobeamter (45) starb.
29.05.2020, 14:02

Ein folgenschwerer Verkehrsunfall am 20. Dezember auf der B37 hatte ein Todesopfer und eine Schwerverletzte gefordert, wurde danach zum Politikum und fand am heutigen Freitag sein vorläufiges Finale am Landesgericht Krems.

Ein 22-Jähriger hatte am 20. Dezember im starken Kolonnenverkehr auf der B37 in Krems - ohne auf den Verkehr zu achten -  von der ersten auf die zweite Fahrspur gewechselt, touchierte dabei den Wagen einer 46-Jährigen. Der Wagen der Frau wurde in den Gegenverkehr geschleudert und kollidierte wuchtig mit dem Fahrzeug eines Polizisten. 

Polizist starb vor Ort

Die 46-Jährige erlitt einen Bruch der linken Augenhöhlenwand, eine Gehirnerschütterung und Prellungen am linken Unterarm und der rechten Hüfte. Der Kripobeamte starb noch an der Unfallstelle an schweren Kopf- und inneren Verletzungen ("Heute" berichtete).

Der furchtbare Unfall zog ein Politikum nach sich, eine Trenn-Betonwand wurde von der SPÖ Krems gefordert, auch Verkehrslandesrat Ludwig Schleritzko (VP) schaltete sich ein - mehr dazu hier.

Todeslenker hat keinen Cent

Der arbeitslose und bis dato unbescholtene Todeslenker zeigte sich beim Prozess in Krems geständig. Der Mann bezieht keinerlei Einkommen, kein AMS-Geld, keine Mindestsicherung, lebt nur von den Eltern. Der Gutachter brachte es auf den Punkt: "Beide Unfälle passierten binnen einer Sekunde."

Der Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung hielt vor Gericht nicht stand, der 22-jährige Österreicher wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer unbedingten Geldstrafe verurteilt - 280 Tagessätze a 4 Euro, also 1.120 Euro (mehr geht nicht, weil Mann null Einkommen hat). 

Staatsanwältin ging in Berufung

Weiters muss der Unfallverursacher den Angehörigen des Todesopfers 1.000 Euro, der Unfallgegnerin 1.000 Euro und der Versicherung 1.000 Euro zahlen. Mit den weiteren Forderungen wurden die Anwälte jedoch an den Zivilrechtsweg verwiesen.

Die Staatsanwältin war mit dem Urteil überhaupt nicht einverstanden, meldete sofort Strafberufung an, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig. 

Jetzt E-Paper lesen