Politik

Krisenstab der Regierung ohne Kanzler-Durchgriffsrecht

Heute Redaktion
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Bild: Helmut Graf

Die Regierung hat sich auf ein neues Krisenmanagement geeinigt, das nach dem Ministerrat am Dienstag präsentiert wurde. Das neue Kabinett soll zusammenkommen, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Die Regierung hat sich auf ein neues Krisenmanagement geeinigt, das nach dem Ministerrat am Dienstag präsentiert wurde. Das neue Kabinett soll zusammenkommen, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Gleichzeitig soll die Rolle des Bundesheers gestärkt werden.

Die Regierung hat sich auf ein geeinigt, das nach dem Ministerrat am Dienstag präsentiert wurde. Das neue Kabinett soll zusammenkommen, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Gleichzeitig soll die Rolle des Bundesheers gestärkt werden.

Ziel der Neustrukturierung der Sicherheitspolitik soll sein, dass Österreich durch klare Zuständigkeiten zwischen Heer und zivilen Einsatzorganisationen sowie rasche Entscheidungsabläufe krisenfester, die Bürger sicherer werden sollen.

Nach den Praxisproblemen im Vorjahr wolle man eine bessere Koordination in einem Sicherheitskabinett als oberstes politisch-strategisches Entscheidungsgremium der Bundesregierung. Im Kabinett sollen folgende Politiker vertreten sein: Kanzler, Vizekanzler, Innen-, Außen-, Verteidigungsminister und Finanzminister. Bei Bedarf soll auch der Gesundheitsminister dazukommen - etwa bei einer Pandemie. Ein Durchgriffsrecht des Kanzlers gebe es nicht. Die Beschlüsse sollen einstimmig fallen. 

Konkret heißt es in dem von Innenminister Sobotka und Verteidigungsminister Doskozil vorgelegten Papier: "Neue sicherheitspolitische Entwicklungen stellen die österreichische Sicherheitspolitik vor neue Herausforderungen. Das zeigen steigende Gefahren durch hybride Bedrohungen, internationalen Terrorismus oder im Zusammenhang mit Massenmigration sowie die damit verbundene Gefährdung des sozialen Friedens und gesellschaftlichen Zusammenhalts. Auf Grund von Kriegen, Destabilisierung und mangelnden Perspektiven für große Bevölkerungsteile im europäischen Umfeld ist für einen nicht absehbaren Zeitraum von einer erhöhten Sicherheitsgefährdung für Österreich auszugehen. Dies erfordert eine rasche und nachhaltige Anpassung der Sicherheits- und Krisenmanagementstrukturen in Österreich."

Zur Vorbereitung notwendiger  verfassungsrechtlicher Änderungen wird eine Expertengruppe eingerichtet. Die eingesetzte Arbeitsgruppe Sicherheit wird bis Ende Oktober 2016 über den Umsetzungsstand berichten

Erweiterte Befugnisse des Heeres

Das Sicherheitspaket der Regierung bringt zusätzlich mehr gesetzlich verankerte Aufgaben für das Bundesheer. In der Verfassung soll klar gestellt werden, dass sich das Heer auf Einsätze "im Rahmen umfassender innerer Sicherheit" vorbereiten kann. Die Nachrichtendienste von Heer und Polizei sollen besser kooperieren und mehr überwachen. Mit Nachbarstaaten will man bilaterale Abkommen zur Luftraumüberwachung abschließen. All das sei aber keine Änderung gelebter Praxis, wie Verteidigungsminister und Innenminister betonten.

Aufgaben des Krisenstabes

Einsätze im Rahmen der Umfassenden Inneren Sicherheit

Solche Einsätze sind: die militärische Gefahrenabwehr aus der Luft (zb Drohnenabwehr) und Beiträge zur Katastrophenvorsorge inklusive Rettungswesen. Auf Ermächtigung der Bundesregierung können die Bewachung von Botschaften und der Schutz kritischer Infrastrukturen als originäre Aufgabe im Rahmen der erteilten sicherheitsbehördlichen Ermächtigung durch das Bundesheer übernommen werden. 

Verbesserte Terrorismusprävention 

Ausbau sicherheitspolizeilicher Instrumente zur Gefahrenabwehr/-vorbeugung; Erhöhung der Sicherheit im öffentlichen Raum und Stärkung der Kapazitäten des Bundesamts für Terror-Bekämpfung, des Abwehramtes und des HNaA als strategischem Auslandsdienst der Republik, insbesondere für Zwecke der verbesserten Terrorismusprävention.

Vorantreiben „Asyl- und Migrationszentren“ in relevanten Drittstaaten

 Aufbauend auf dem „Migration Compact“ der EU und unter Berücksichtigung der Beschlüsse des informellen Treffens der Staats- und Regierungschefs von Bratislava, sollen „Asyl- und Migrationszentren“ in relevanten Drittstaaten vorangetrieben werden; Gewinnung von EU-Partnern dafür sowie weiteres Vorantreiben auf Ebene/durch die Bundesregierung.

 

Schutz der EU-Außengrenzen

 Entwicklung eines Konzepts für zivil-militärische Kooperation zum Schutz der EU-Außengrenzen; dieses soll über eine österreichische Initiative auf europäischer Ebene umgesetzt werden; dazu sind die nationalen rechtlichen Voraussetzungen durch eine Novellierung des Entsendegesetzes zu schaffen.

Stärkung des gesamtstaatlichen Auslandsengagements auf qualitativ hohem und interessegeleitetem Niveau, Weiterentwicklung von sicherheitspolitischen Kooperationen.

Erhöhung digitaler Sicherheit 

Schaffung eines Netzwerk- und Informationssicherheitsgesetzes einschließlich der Erfordernisse der Cyber-Verteidigung und Erarbeitung einer Strategie zur digitalen Sicherheit unter Einbindung aller relevanten Akteure.