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Kritik an 70% Steuer bei Kfz-Zulassungsgebühr

Heute Redaktion
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Bild: Fotolia.com

Im Verwaltungsreformgesetz soll die staatliche Gebühreneinhebung bei der Kfz-Zulassung im Kraftfahrgesetz bestehen bleiben. Der ÖAMTC kritisiert, dass eine Fahrzeuganmeldung, die den Autofahrer neben den Kosten der Kennzeichentafeln derzeit mit 169,10 Euro belastet, weiterhin mit über 70 Prozent ohne Gegenleistung an den Staat gehen.

Im Verwaltungsreformgesetz soll die staatliche Gebühreneinhebung bei der Kfz-Zulassung im Kraftfahrgesetz bestehen bleiben. Der ÖAMTC kritisiert, dass eine Fahrzeuganmeldung, die den Autofahrer neben den Kosten der Nummerntaferln derzeit mit 169,10 Euro belastet, weiterhin mit über 70 Prozent ohne Gegenleistung an den Staat gehen.

ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer: "Gebühren sollten aber im Sinne der Kostenwahrheit nur dann verrechnet werden, wenn ihnen eine konkrete Leistung gegenüber steht."

Besonders deutlich wird dieser Missstand vor allem dann, wenn der Zulassungsbesitzer seinen Wohnsitz von einem politischen Bezirk in einen anderen verlegt. "Auch in diesem Fall wird die Gebühr in voller Höhe fällig. Betroffene Fahrzeugbesitzer ärgert das maßlos", stellt der ÖAMTC-Rechtsexperte fest. "Jeder versteht, dass angemessene Kosten für neue Kennzeichentafeln mit geändertem Behördenkürzel fällig werden, aber die fast 120 Euro werden von unseren Mitgliedern als ungerechtfertigtes Körberlgeld für die Republik angesehen."

Die Verwaltungsreform und notwendige Anpassungen können und sollten auch zu Vergünstigungen für die Bürger führen. "Dabei geht es in erster Linie auch um die Beseitigung von Belastungen, denen keine relevante Gegenleistung des Staates gegenüber steht", betont der ÖAMTC-Chefjurist. "Im Moment hat es den Anschein, dass gerade jene Bereiche 'reformiert' werden, wo Aufwand oder Leistung ausgelagert werden können, die entsprechenden Einnahmen aber der öffentlichen Hand bleiben."