Auf Grund der teilweise heftigen Kritik an den Novellen der Bauordnungen zur Unterbringung von Flüchtlingen hat Volksanwältin Gertrude Brinek im Vorfeld des Beschlusses im Wiener Landtag die Regelungen in den Bundesländern verglichen. Fazit: Es bestehen teils beträchtliche Unterschiede bestehen, die eine rasche Verteilung von Flüchtlingen schwierig machen.
Auf Grund der teilweise heftigen Kritik an den Novellen der Bauordnungen zur Unterbringung von
Flüchtlingen hat Volksanwältin Gertrude Brinek im Vorfeld des Beschlusses im Wiener Landtag die Regelungen in den Bundesländern verglichen. Fazit: Es bestehen teils beträchtliche Unterschiede bestehen, die eine rasche Verteilung von Flüchtlingen schwierig machen.
Positiv ist laut Brinek zu vermerken, dass bis auf das Burgenland alle anderen Bundesländer auf die Flüchtlingsbewegungen der letzten Monate reagiert und auch baurechtliche Sonderbestimmungen erlassen haben, die die Unterbringung von Flüchtlingen erleichtern sollen.
Novelle wird in Wien beschlossen
In Wien soll die im Vorfeld heftig kritisierte Bauordnungsnovelle nun am Donnerstag beschlossen werden. Während die meisten Bundesländer die Sonderregelungen nur zur Grundversorgung von Fremden vorsehen,
sollen in Oberösterreich und Wien rasch Unterbringungsmöglichkeiten - etwa auch auf Grund von
Naturereignissen oder internationalen Verpflichtungen - geschaffen werden können. In Wien sollen auch "humanitäre Gründe“ Ausnahmen begründen.
Während in Kärnten und in Wien die Sondergesetze unbefristet gelten, treten sie in anderen Bundesländern
zwischen Ende Juni 2016 (Oberösterreich) und Ende Dezember 2023 (Niederösterreich) außer Kraft. Darin liegt auch der Hauptkritikpunkt. In Tirol sind die für bestimmte Zwecke errichteten Bauten nach Fristablauf sogar zu beseitigen, in anderen Bundesländern, etwa in Wien, finden sich solche Bestimmungen explizit nicht im Gesetz.
"Die Zersplitterung des Baurechts wurde um eine Facette reicher", bedauert die Volksanwältin.
"Unterschiedliche Regelungen lösen auch in der Bevölkerung Unmut und Unverständnis aus, vor allem, wenn
die Bürgerinnen und Bürger über die Nachnutzung im Unklaren gelassen werden.“ Brinek verlangt aher eine
bundesweite Rahmenregelung für die rasche Schaffung von Betreuungseinrichtungen.