Wirtschaft

Kundenärger! Noch keine Rückerstattung für 2020-Reise

Immer noch müssen Kunden von Pauschalreisen auf die Rückerstattung des Urlaubspreises von 2020 warten. Sie sollten auf ihr Recht pochen. 

Michael Rauhofer-Redl
Teilen
Noch immer warten zahlreiche Urlauber auf die Rückerstattung des Urlaubspreises aus dem vergangenen Jahr.
Noch immer warten zahlreiche Urlauber auf die Rückerstattung des Urlaubspreises aus dem vergangenen Jahr.
ENNIO LEANZA / Keystone / picturedesk.com

"Gebucht war eine einwöchige Pauschalreise im August 2020. Vier Wochen vorab wurde sie vom Veranstalter storniert. Die Kunden forderten daraufhin die Retournierung ihres Geldes – bislang vergeblich", so beginnt eine Aussendung des ÖAMTC. In der Rechtsberatung des Mobilitätsclubs treten immer wieder derartige Fälle auf, bei denen die Reiseveranstalter das Geld nicht refundieren, obwohl die Reise von deren Seite abgesagt wurde oder das kostenlose Storno seitens der Reisenden berechtigt war.

"Die Veranstalter argumentieren nämlich immer wieder damit, dass die Fluggesellschaft ihren Teil des Reisepreises noch nicht an sie rückerstattet hätte – und eine Auszahlung an die Kunden könne erst im Anschluss daran erfolgen", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Sie stellt allerdings klar: "Dieses Argument ist rechtlich jedoch vollkommen irrelevant. Für die Erbringung der geschuldeten Leistungen, inklusive des Fluges, ist rein der Reiseveranstalter verantwortlich und auch haftbar." Der Veranstalter ist nach dem Pauschalreisegesetz klar zur unverzüglichen Rückzahlung, längstens aber binnen 14 Tagen, verpflichtet.

Anspruch auf Geld "so rasch wie möglich" 

"Dass diese Frist gerade im letzten für die Branche so herausfordernden Jahr teilweise nicht eingehalten werden konnte, dafür hat der Mobilitätsclub Verständnis. Aber dass die Kunden vom Veranstalter ihre Gelder so rasch wie möglich zurückerhalten müssen, steht außer Frage. Es kann nicht sein, dass Kunden oft monatelang hingehalten werden – und ihnen bewusst die Unwahrheit gesagt wird", macht die Juristin deutlich.

Auch Reisebüros und Buchungsplattformen agieren teilweise ähnlich. Sie sind aus rechtlicher Sicht zwar keine Schuldner, nehmen aber zumeist die Funktion des Erfüllungsgehilfen des Reiseveranstalters ein – demzufolge müssen auch sie die zu Unrecht einbehaltenen Kundengelder rasch zurückzahlen.

Reisende sollten sich daher nicht vertrösten lassen, sondern auf ihr Recht bestehen. Die Juristen des Mobilitätsclubs unterstützen bei der Durchsetzung der Ansprüche. Die ÖAMTC-Rechtsberatung ist für Mitglieder kostenlos. 

1/63
Gehe zur Galerie
    <strong>25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko.</strong> Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. <a data-li-document-ref="120033251" href="https://www.heute.at/s/kein-auto-kein-haus-so-lebt-rene-benko-120033251">Die Details &gt;&gt;&gt;</a><a data-li-document-ref="120033229" href="https://www.heute.at/s/jetzt-droht-beliebtem-lebensmittel-das-bittere-aus-120033229"></a>
    25.04.2024: Kein Auto, kein Haus – so lebt René Benko. Erstmals seit der Signa-Pleite zeigte sich Unternehmer René Benko der Öffentlichkeit. Der Tiroler erschien am Mittwoch in Innsbruck vor Gericht. Die Details >>>
    EXPA / APA / picturedesk.com