Bislang musste man bei Kündigung seines Handyvertrages drei Monate Kündigungsfrist in Kauf nehmen. Dies soll sich nun mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ändern. Der Wettbewerb soll angekurbelt werden.
Bislang musste man bei Kündigung seines Handyvertrages drei Monate Kündigungsfrist in Kauf nehmen. Dies ändert sich nun mit einer Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und FPÖ beschlossen wurde.
"Betreiber von Kommunikationsdiensten müssen dem Teilnehmer die Vertragsbeendigung innerhalb von maximal einem Monat ermöglichen", heißt es im Gesetzesentwurf. Freilich nach Ablauf der Mindestvertragsdauer. Das ist eine deutliche Verkürzung der bislang üblichen drei Monate.
Mehr Wettbewerb
Dadurch soll der Wechsel zu einem neuen Anbieter vereinfacht und der Wettbewerb in der Mobilfunkbranche angekurbelt werden. Weitere Hindernisse, den Anbieter zu wechseln wären laut den Erläuterungen des Gesetzestextes automatische Vertragsverlängerungen und ungünstige Kündigungstermine. So haben Kunden oft nicht die Möglichkeit, auf aktuelle Angebote zu reagieren. Inkraft tritt die Novelle im Februar 2016.
Kritik von Mobilfunkern
Positiv sehen das die Mobilfunker freilich nicht. Jan Trionow, Chef von "Drei" versteht nicht, warum das TKG zu einem "zweiten Konsumentenschutzgesetz" wird, wie er vor einiger Zeit in einem Interview sagte.
Außerdem in der Novelle enthalten: Kunden sollen nun auch ihre alte Festnetznummer zum neuen Anbieter mitnehmen können. Auch der Breitbandausbau soll gefördert werden. Dazu sollen Leerverrohrungen oder Sendemasten von Energieversorgern wie der ÖBB oder Seilbahnen genutzt werden dürfen.