Niederösterreich

Kundin: "880 € Guthaben, aber EVN drehte mir Strom ab"

Eine Angestellte (45) aus NÖ kam nachhause und der Strom war weg – obwohl sie erst den Vertrag verlängert und ein fettes Guthaben hatte. 

Die Kundin konnte nur fassungslos auf die Rechnung starren: Strom hatte sie 18 Stunden keinen.
Die Kundin konnte nur fassungslos auf die Rechnung starren: Strom hatte sie 18 Stunden keinen.
privat

Kalte Dusche für Eva K. (45) aus dem Mostviertel: Die Niederösterreicherin hatte sich von ihrem Mann getrennt, dieser zog mit Frühjahr aus.

Zahlungen erhöht

Die 45-Jährige blieb jedoch mit den Hunden im Haus und hatte aus Furcht vor einer hohen EVN-Nachzahlung sogar extra die Vorauszahlungen erhöht, bekam bei der Jahresabrechnung im April ein ausgewiesenes Guthaben von 880 Euro (abzüglich erster, neuer Teilzahlung 752, 47 Euro, Anm.) und verlängerte mit April auch den Vertrag bzw. glaubte diesen zu verlängert zu haben (siehe Bilderserie). 

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    Zum am Kopf greifen: Extra mehr bezahlt, Vertrag verlängert - aber Strom abgedreht.
    Zum am Kopf greifen: Extra mehr bezahlt, Vertrag verlängert - aber Strom abgedreht.
    privat

    Am Montag (22. Mai) kam die Angestellte abgekämpft von der Arbeit nach Hause, wollte unter die Dusche hüpfen, nur: "Das Licht ging nicht, natürlich hatte ich auch kein warmes Wasser", berichtet Eva K. (Name geändert). Sie intervenierte sofort bei der EVN, die sich zwar höflich und nett entschuldigten, aber ihr anfangs nicht sagen konnten, wann der Strom wieder fließe.

    Lebensmittel und Futter hin

    "In der Zwischenzeit vergammelte halt das ganze Hundefutter und meine Lebensmittel. Mich ärgert es insofern, weil ich 880 Euro zu viel bezahlt habe und dann wird einem erst recht der Saft abgedreht." Nach knapp einem Tag war das Problem behoben, am Dienstag (23. Mai) hatte die Frau wieder Strom.

    Das sagt EVN

    Laut EVN trage die Kundin aber eine Teilschuld. EVN-Sprecher Stefan Zach: „In einer so schwierigen Lebenssituation ist es kein Wunder, wenn man einen Brief übersieht. Schön, dass wir unsere Kundin rasch wieder versorgen konnten und jetzt alles in Ordnung ist. Die kurze Versorgungspause tut uns natürlich sehr leid."

    Der EVN-Sprecher erläutert: "Herr K. (Name geändert) hat uns mitgeteilt, dass er nicht mehr dort wohnt und die Anlage „abmeldet“. Wir haben ein Schreiben an die Anlagenadresse versendet , dass sich der „einziehende“ Kunde, also Frau K., bei uns melden muss. Das hat sie leider nicht getan, daher gab es bei der Anlage einen vertragslosen Zustand und wir mussten die Versorgung nach Ablauf der Frist unterbrechen."

    Direkter Kontakt nicht erlaubt

    Warum man sich nicht direkt mit der Kundin in Verbindung gesetzt hat? "Aus rechtlichen Gründen dürfen wir uns nicht direkt bei dem einziehenden Kunden melden, da das eine kalte Akquise darstellt", so der EVN-Sprecher.