Wien

Kuriose Ausnahme bei Maskenpflicht im Freien aufgedeckt

Auf fünf Plätzen Wiens muss künftig FFP2-Maske getragen werden. Es gibt aber eine kuriose Ausnahme von dieser Pflicht, die sogar Sportler umfasst.

Roman Palman
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Wiener genießen die Sonne am Donaukanal – im Oster-Lockdown nur noch mit Maske. Archivbild
Wiener genießen die Sonne am Donaukanal – im Oster-Lockdown nur noch mit Maske. Archivbild
Karl Schöndorfer / picturedesk.com

Die Verordnung zur Maskenpflicht an besonders belebten öffentlichen Orten in Wien wurde heute veröffentlicht. Die Regeln sind eigentlich hammerhart. An fünf genau definierten Orten müssen alle im Freien Maske tragen. Das gilt auch für die vielen Hobbysportler und Radfahrer, die vor allem am Donaukanal bei Schönwetter unterwegs sind.

Die Stadt Wien wollte mit der neuen Verordnung eigentlich den Trauben feiernder junger Menschen an diesen beliebten Treffpunkten entgegenwirken. Bürgermeister Michael Ludwig stellte bei einer Pressekonferenz sogar eine Ausweitung in Aussicht, sollte sich das Geschehen auf andere Orte verlagern.

Dass auch Radfahrer auf der Durchfahrt eine Maske tragen müssten, begründete der Stadtchef auf Nachfrage eines Reporters damit, dass es sonst unweigerlich zu Diskussionen zwischen Polizei und angehaltenen Bürgern kommen würde. 

"Biertrinken am Donaukanal weiter erlaubt"

Allerdings könnten die Stadt sich selbst mit einer kurios anmutenden Ausnahme von der Maskenpflicht einen Strich durch die Rechnung gemacht haben. Wie der Verordnung zu entnehmen ist, gilt die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske der Schutzklasse FFP2 "nicht während der Konsumation von Speisen und Getränken".

An diesen Orten gilt Maskenpflicht

Konkret gilt die Maskenpflicht am Donaukanal, am Stephansplatz, am Maria-Theresien-Platz zwischen dem Kunsthistorischen und dem Naturhistorischen Museum, am Karlsplatz und am Schwedenplatz.

Beim Karlsplatz sind Resselpark, Rosa-Mayreder-Park, Esperantopark und Gerardipark umfasst, die Grenze verläuft von der Gebäudefront der TU Wien bis hin zu Kreuzherrengasse und Maderstraße beziehungsweise entlang der Fahrbahn Karlsplatz, entlang der Operngasse und der Friedrichstraße.

Beim Maria-Theresien-Platz ist der Bereich zwischen Burggasse und Babenbergerstraße sowie zwischen Burgring und Museumsplatz umschlossen. Die Grenzen bilden die Einfriedung der Museen entlang der Burggasse, des Burgringes und der Babenbergerstraße sowie die Gebäudefront des Museumsquartiers und der Platz der Menschenrechte.

Beim Schwedenplatz trifft es den Bereich zwischen Morzinplatz und Postgasse sowie Franz-Josefs-Kai und Gebäudefronten Schwedenplatz. Beim Donaukanal gilt die Pflicht im gesamten Uferbereich und dem Treppelweg zwischen Friedensbrücke und Franzensbrücke. Am Stephansplatz sind der Platz rund um den Dom und der Stock im Eisen Platz umfasst. Richtung Graben und Richtung Kärntner Straße zieht sich der Bereich bis zu den U-Bahn-Aufgängen.

An diesen Plätzen in Wien gilt die Maskenpflicht.
An diesen Plätzen in Wien gilt die Maskenpflicht.
APA-Grafik / picturedesk.com
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