Oberösterreich

Kurs nie besucht, Mann sollte trotzdem 8.000 € zahlen

Ein Mann fiel aus allen Wolken: Er sollte Tausende Euro für ein Seminar zahlen. Und das, obwohl er den Kurs nie besucht hat.

Tobias Prietzel
Der Oberösterreicher war verzweifelt: Obwohl er nicht an dem Seminar teilgenommen hatte, wollte der Veranstalter Geld sehen. (Symbolbild)
Der Oberösterreicher war verzweifelt: Obwohl er nicht an dem Seminar teilgenommen hatte, wollte der Veranstalter Geld sehen. (Symbolbild)
Getty Images/iStockphoto

Der Oberösterreicher hatte bei einem deutschen Anbieter einen Online-Kurs gebucht. Was ihm gleich verdächtig vorkam, war der undurchsichtige Vertragsabschluss. Er entschied sich schließlich, vorsichtshalber wieder davon zurückzutreten.

P. teilte das dem Unternehmen mit und bot sogar an, auf die Rückerstattung der ersten Rate zu verzichten. darauf wollte es aber partout nicht einsteigen. Die Begründung:  Der Kunde habe bei Abschluss des Vertrages auf sein Widerrufsrecht verzichtet.

Der Mann war verzweifelt: Der Anbieter wollte 8.000 Euro von ihm, obwohl er gar nicht an dem Seminar teilgenommen hatte. Der Oberösterreicher wandte sich an den Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich.

Für die Experten war der Fall klar: Die Informationen und Belehrungen waren mangelhaft und der Verzicht auf das Widerrufsrecht damit unwirksam. Deshalb kam der Abschluss nicht rechtswirksam zustande.

Nach hartnäckigen Interventionen der AK lenkte das Unternehmen letztendlich ein: Es entließ den Konsumenten doch aus dem Vertrag.

Viel Arbeit für den Konsumentenschutz

Mehr als 321.000 Menschen haben sich im vergangenen Jahr an die oberösterreichische Arbeiterkammer gewandt. Die Zahl der Fälle, die den Konsumentenschutz betrafen, nahm um sieben Prozent auf rund 84.000 zu.

Das größte Problem, das die Arbeitnehmer im Vorjahr beschäftigte, war die enorme Teuerungswelle. "Viele fühlen sich von der Politik im Stich und mit ihren finanziellen Problemen alleine gelassen", so AK-Präsident Andreas Stangl.

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