Österreich

Kurz aus Haft: Mann stach wieder zu - Einweisung

Heute Redaktion
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Erst 2017 hatte ein heute 20-jähriger Afghane mit einer Glasflasche zugestochen, bekam eine Haftstrafe, wurde entlassen und stach im Herbst 2018 im Badner Bahnhofspark erneut zu.

Prozess wegen versuchten Mordes gegen einen Afghanen am Donnerstag am Landesgericht Wr. Neustadt: Der 20-Jährige hatte am 20. September 2018 im Bahnhofspark in Baden für einen blutigen Zwischenfall gesorgt. Er hatte einen Landsmann (20) um eine Zigarette gefragt, zückte ein Messer und stach ansatzlos zu. Der Mann wurde festgenommen ("Heute" berichtete). Übrigens: Das Messer hatte der junge Mann aus dem Asylheim mitgenommen.

Ende Oktober kam es im Park zu einer Tatrekonstruktion ("Heute" berichtete), der junge Mann stellte mit Hilfe einer Puppe nach, was passiert war.

Zweiter Stich seit 2017

Erst im Jänner 2017 hatte der Afghane mit einem abgebrochenen Flaschenhals zugestochen und war im April 2017 zu über einem Jahr Gefängnis verurteilt worden. Nur kurz nach seiner Freilassung stach der junge Mann wieder zu.

Stimmen befahlen Tat

Beim Prozess gab der 20-jährige Angeklagte an, dass Stimmen sein Leben bestimmen würden. Auch die Tat sei ihm befohlen worden. "Stimmen sagten mir, ich soll ihn mit einem Messer stechen", so der Afghane beim Prozess. Ein 17-jähriger Indonesier sagte im Zeugenstand aus, die Stichbewegungen seien direkt in Richtung seines Freundes gegangen. Der psychiatrische Sachverständige Manfred Walzl attestierte dem jungen Mann paranoide Schizophrenie, er sei nicht zurechnungsfähig. Der 20-Jährige zeige ein bizarres Verhalten. Die Erkrankung sei bereits vor dem Vorfall in Baden diagnostiziert worden, der Betroffene habe aber seine Medikamente nicht genommen.

Die Staatsanwaltschaft, der Gutachter und die Verteidigung stimmten einer Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher zu. Nach stundenlanger Verhandlung lautete am Donnerstagabend das Urteil am Landesgericht Wiener Neustadt: Schuldspruch wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung und Einweisung in eine Anstalt. (Lie)