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Kurz über Asylwerber: "Pflicht zur Integration"

Heute Redaktion
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Am Donnerstag hat Außenminister Sebastian Kurz den Integrationsplan präsentiert. Asylwerber müssen Deutsch lernen und in einem Kurs die in Österreich gültigen Werte verinnerlichen. Verweigerern soll die Hälfte der Sozialleistungen gestrichen werden. Laut Kurz gebe es "die Pflicht zur Integration".

Am Donnerstag hat Außenminister Sebastian Kurz den Integrationsplan präsentiert. müssen Deutsch lernen und in einem Kurs die in Österreich gültigen Werte verinnerlichen. Verweigerern soll die Hälfte der Sozialleistungen gestrichen werden. Laut Kurz gebe es "die Pflicht zur Integration".

Der Integrationsplan besteht aus insgesamt 50 Punkten. Die Maßnahmen sollen aus dem mit 75 Millionen Euro dotierten Sondertopf für Integration finanziert werden. Wie das Geld verteilt wird, sollen in noch laufenden Verhandlungen mit der Regierungsspitze erörtert werden. Drei Schwerpunkte wurden gesetzt:

Sprachliche Integration: Kinder sollen während des zweiten verpflichtenden Kindergartenjahres und in Sommerkursen an Schulen Deutsch erlernen. Auch die Eltern sollen einen Deutschkurs absolvieren.
Berufliche Integration: Es soll möglichst schnell überprüft werden, über welche Fähigkeiten Flüchtlinge verfügen, damit sie auf für den Arbeitsmarkt vorbereitet werden.
Integration durch Annahme der Werte: Eine Werteschulung im Ausmaß von acht Stunden ist verpflichtend. Einer dieser österreichischen Werte ist etwa die Denkweise, dass keine Religion für wichtiger als andere erachtet wird.


Kürzung von Sozialleistungen als Strafe

Der Spracherwerb und die Werteschulung sind verpflichtend. "Es gibt nicht nur das Bewusstsein, es gibt nicht nur das Angebot, sondern es gibt auch die Pflicht zur Integration", sagte Kurz. Wer Sprachkurs und Werteschulung nicht absolvieren will, soll bestraft werden. "Als Sanktion schlägt hier der Expertenrat für Integration vor, dass Sozialleistungen gekürzt werden können", so Kurz im Ö1-"Morgenjournal"

Der Wertekurs sei keine "Alibiaktion", so Expertenrat-Chef und Migrationsforscher Heinz Faßmann. Faßmann findet acht Stunden jedoch als zu knapp bemessen und fordert, die Werte auch im Deutschkurs zu vermitteln.

Faßmann warnt davor, dieselben Fehler wie einst bei der Gastarbeiterbewegung zu machen. Er hoffe nicht, "dass die Menschen nur sitzen und die Ohren zumachen, sondern die Chance ergreifen, etwas von dem Land zu wissen, in das sie zugewandert sind. Ich wäre nicht ganz so pessimistisch."

"Gewisse Gegenleistung einmahnen"

Konkret soll die Mindestsicherung um 50 Prozent gekürzt werden. "In dieser Größenordnung halten wir es auch für sinnvoll, wenn es eine Weigerung gibt, die Sprache zu erlernen", so Kurz. Laut Faßmann soll nicht die Existenz bedroht werden, "aber eine gewisse Gegenleistung kann man einmahnen".

Radikalismus soll auch bestraft werden

Strafen gibt es auch für Zuwanderer, die Tendenzen zur Radikalisierung zeigen. Diese sollen bestraft werden, Schülern etwa droht Nachsitzen, um über die eigenen Handlungen zu reflektieren.

Auch islamische Kindergärten sollen im Integrationsplan berücksichtigt werden. Mindeststandards sollen eingeführt werden, bei der Gründung müssen die Betreiber offenbaren, welche Weltanschauung vertreten wird.

Alle Maßnahmen im Detail auf den nächsten Seiten!

1. Zweites Kindergartenjahr, Qualität

Kinderbetreuungseinrichtungen sollen verstärkt in ihrer Rolle als erste Bildungsinstitutionen wahrgenommen werden, denn der Besuch des Kindergartens sei für das soziale Lernen aller Kinder von großer Bedeutung für die Vermittlung von Grundwerten. Bei nicht ausreichenden Kenntnissen der Bildungssprache Deutsch, wie es etwa bei Flüchtlingskindern der Fall ist, soll der zweijährige Kindergartenbesuch verpflichtend eingeführt werden um Chancengerechtigkeit im späteren Bildungssystem sicherzustellen. Mindestqualitätsstandards sollen festgelegt und deren Einhaltung überprüft werden.

Kinderbetreuungseinrichtungen sollen künftig bei der Gründung auch darlegen, ob und welche spezifischen Weltanschauungen sie vertreten. Somit soll sichergestellt werden, dass alle Kinderbetreuungseinrichtungen die verfassungsrechtlich verankerten Werte mittragen und Transparenz herrscht.

2. Verstärkte Koppelung von verpflichtendem Kindergartenjahr und Sprachkursen für Mütter

Deutschkenntnisse von Eltern, insbesondere von Müttern, seien für die Bildungskarrieren der Kinder und deren aktive Unterstützung besonders wichtig. Daher soll eine verbesserte Koordinierung zwischen verfügbaren Sprachkursen für die Eltern und dem verpflichtenden Kindergartenjahr für die Kinder etabliert werden. Im Idealfall können Mütter dadurch ganz in der Nähe des Kindergartens in der Zeit des Kindergartenbesuchs an Deutschkursen teilnehmen. Der Besuch des verpflichtenden Kindergartenjahrs bleibt unabhängig vom Spracherwerb der Mutter rechtlich verpflichtend. 

3. Gezielte Sprachförderung in der Schule

Von der Etablierung vorbereitender Sprachförderformate würden besonders Flüchtlingskinder profitieren. Zusätzlich zu gesetzlich einzurichtenden verpflichtenden Sprachförderklassen am Vormittag soll die Einführung eigener verpflichtender Sprachförderkurse am Nachmittag beschlossen werden, etwa für jene Kinder, die keine Sprachförderklasse (mehr) besuchen, aber weiteren Sprachförderbedarf aufweisen. Für all jene Kinder, die nach dem letzten Kindergartenjahr noch Deutschdefizite aufweisen und für jene SchülerInnen, die nach Österreich zuwandern und noch schulpflichtig sind und als QuereinsteigerInnen eingestuft werden, sollen vor Schulbeginn bzw. während der schulischen Sommerferien eigene verpflichtende Sommerkurse zur Sprachförderung eingeführt werden. 

Gezielte Sprachförderung setzt den Einsatz von professionellen PädagogInnen voraus, die auch mit der Herausforderung Deutsch als Zweitsprache (DaZ) vertraut sind. Darüber hinaus muss Sprachförderung in die Ausbildung der PädagogInnen finden.

Zur Überbrückung der gegenwärtigen Notwendigkeiten sollen pensionierte PädagogInnen gezielt für die Mitwirkung in der Deutschförderung von Flüchtlingen in geeigneten Schulformaten gewonnen werden.

4. Umfassenderer Kompetenzerwerb für nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge

Flüchtlinge, insbesondere unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die nach Österreich kommen und nicht mehr der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, haben oft Probleme, den Anschluss an das österreichische Bildungssystem oder den Einstieg in den Arbeitsmarkt zu schaffen. Es gilt daher, bestehende Rahmenbedingungen für diese Zielgruppe weiterzuentwickeln, um einen (auch zeitlich) umfassenderen Kompetenzerwerb zu ermöglichen.

5. Einführung pädagogischer Interventionsmaßnahmen am Nachmittag

Schulen kommt die wichtige Aufgabe zu, in einer immer vielfältiger werdenden Gesellschaft in besonderer Weise auf Diskriminierung, Fremdenfeindlichkeit und Abwertungsprozesse zu achten.  Für jene SchülerInnen, die radikales und rassistisches Verhalten im Schulalltag zeigen, sollen pädagogische Interventionsmaßnahmen am Nachmittag eingeführt werden, die sowohl dem Gemeinwohl als auch zur Reflexion des eigenen Verhaltens dienen. Dazu könnten bspw. Dienste für die Gemeinschaft als Sanktionen herangezogen werden.

6. Schulen zur Wissensvermittlung in der Flüchtlingsintegration nutzen

Der aktuelle Diskurs soll auch in den Schulen aktiv aufgegriffen werden und anhand der Vermittlung von Zahlen, Daten und Fakten eine verbesserte Wahrnehmung und evidenzbasiertes Wissen über die Herkunftsländer der MitschülerInnen mit Fluchthintergrund geschaffen werden. Im Rahmen des regulären Unterrichts sollen die Hintergründe der aktuellen Krise, aber auch die historische Entwicklung, die politische Lage und der Alltag in den Herkunftsländern von Flüchtlingen diskutiert werden. Dazu sind den Schulen geeignete Unterrichtsmaterialien zur Verfügung zu stellen.

7. Sozialarbeit an Schulen

Durch die steigende Diversität an Österreichs Schulen kommt es auch zu kulturell bedingten Konflikten zwischen zugewanderten und einheimischen SchülerInnen, aber auch zwischen den zugewanderten SchülerInnen selbst, denn manchmal werden die Konflikte aus den Herkunftsländern in den österreichischen Schulalltag mitgenommen. Eine Steigerung der Anzahl an ausgebildeten SchulsozialarbeiterInnen ist notwendig, um Konflikt- und Gewaltpotenziale zu erkennen und zu entschärfen. Darüber hinaus werden

insbesondere die Kinder und Jugendlichen mit Fluchthintergrund verstärkt Unterstützung bei der Eingewöhnung im (Schul-)Alltag benötigen. Die Tätigkeiten der SchulsozialarbeiterInnen umfassen darüber hinaus u.a. Hilfe bei sozialem Lernen im Unterricht, etc.

8. Strukturierte Sprachförderung im Erwachsenenbereich

Die federführenden Stellen im Bereich der Grundversorgung (BM.I und Länder) und in der Zeit nach dem positiven Asylbescheid (BMEIA/ÖIF, BMASK/AMS) sollen die Deutschförderung in abgestimmter Form sicherstellen. Nur so kann der effiziente Einsatz von Ressourcen gewährleistet werden.

9. Förderung des Hochschulzugangs

Manche Flüchtlinge wollen in Österreich studieren oder ihr Studium, das sie durch die Flucht abbrechen mussten, wiederaufnehmen. Das Potenzial dieser Flüchtlinge soll genutzt werden und darf nicht durch institutionelle Hürden verloren gehen.  Nostrifikationen von Bildungsabschlüssen oder die formelle Anerkennung von Vorleistungen sind oft nicht möglich, weil Asylberechtigte ihre formalen Qualifikationsnachweise (Diplome, Zeugnisse) verloren haben oder nicht mitnehmen konnten. Die Universitäten und die Fachhochschulen sind daher gefordert, institutionelle Vorkehrungen zu treffen, um den fairen Einstieg in schon einmal begonnene Studien zu ermöglichen.

10. Gezielte Unterstützung der Freiwilligen im Bereich der Sprachförderung

Die Festigung der institutionell erworbenen Sprachkenntnisse erfolgt (vor allem) abseits der Deutschkurse. Engagierte Menschen, die Flüchtlingen beim Deutschlernen helfen möchten, sollen bei dieser Aufgabe unterstützt werden und Reflexionsstrukturen für Fragen und das im Unterricht Erlebte vorfinden. Hierzu zählt beispielsweise, Freiwilligen ausreichend (Lehr- und Lern-)Material zur Verfügung zu stellen und Ansprechstellen bei möglichen Fragen aufzuzeigen.

Eine rasche Arbeitsmarktintegration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten – als

unselbstständig oder selbstständig Erwerbstätige – ist daher für das Aufrechterhalten des österreichischen Sozialsystems von zentraler Bedeutung. Auch hier steht wieder der Ansatz von Fördern und Fordern im Vordergrund: Österreich unterstützt beim Nachholen des Pflichtschulabschlusses, bei möglichen Nachqualifizierungsmaßnahmen oder auch im Bereich der Anerkennung von Berufsqualifikationen mit dem Ziel, dass die anerkannten Flüchtlinge die erworbenen Qualifikationen am Arbeitsmarkt auch durch eine konkrete Arbeitsleistung umsetzen und sich möglichst bald selbstständig erhalten können. Gezielte Vorbereitung für raschen Arbeitsmarkteinstieg.

Lesen Sie weiter: die Punkte 11-20

11. Flächendeckende Erhebung der vorhandenen Qualifikationen

Kompetenzchecks, wie sie derzeit schon in Wien pilotiert werden, müssen bundesweit standardisiert zur Verfügung gestellt werden.

12. Anerkennungs- und Berufszulassungsverfahren: Finanzielle Unterstützung

Die Anerkennung mitgebrachter beruflicher Qualifikationen kann mit unterschiedlich hohen Kosten verbunden

sein. Dies hängt u.a. damit zusammen, dass nicht alle notwendigen Unterlagen vorhanden sind, oder alternative Verfahren zur Anerkennung der formalen Qualifikationen oder zur Berufszulassung durchgeführt werden müssen. Dieser finanzielle Aspekt darf allerdings kein Hindernis bei der Anerkennung von mitgebrachten Qualifikationen darstellen. Hierfür sind von zuständigen Behörden in den jeweiligen Verfahren finanzielle

Unterstützungsleistungen nach Bedarfsprüfung zu schaffen.

13. Berufsorientierung für junge Flüchtlinge

Die Phase der Nachqualifizierung (Bildungsniveau Pflichtschulabschluss) muss verstärkt genutzt werden, um gezielte Berufsorientierung, insbesondere im Bereich der gewerblichen Ausbildung, zu betreiben und den Austausch mit einheimischen Jugendlichen zu fördern. Diese Maßnahme soll dazu  beitragen, die NEET-Rate von Jugendlichen zu senken und insbesondere jugendliche und junge erwachsene Flüchtlinge nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

14. Ausbau von berufsspezifischen Sprachkursen

Um am Arbeitsmarkt Fuß fassen und bestehen zu können, bedarf es vielfach berufsspezifischer Sprachkenntnisse. Daher wird es immer wichtiger, neben der Vermittlung von Basiskenntnissen der deutschen Sprache auch ausreichend Formate zur Förderung berufssprachlicher Kenntnisse zu etablieren und diese auch in strukturierter, institutionenübergreifender Form in bestehende Finanzierungsmöglichkeiten wie europäische

Fonds einzubinden.

15. Ausbau der Unterstützung von Unternehmen, die den Deutscherwerb der MitarbeiterInnen fördern

Derzeit gibt es für Unternehmen wenig Anreize, Asylberechtigte oder subsidiär Schutzberechtigte mit geringen Deutschkenntnissen einzustellen, unter anderem auch deshalb, weil Sprachkurse nur dann als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten abzugsfähig sind, wenn der Kurs auf den Beruf abgestellte Sprachkenntnisse vermittelt.

Sprachkurse mit einer allgemeinen inhaltlichen Ausrichtung können jedoch nicht geltend gemacht werden. Durch eine Änderung dieser rechtlichen Voraussetzungen soll auch der Erwerb von allgemeinen Deutschkenntnissen im Berufsalltag gefördert werden.

16. Vermehrter Einsatz des Heeres im Flüchtlingsbereich

Zivildiener, Präsenzdiener und Bundesheerbedienstete sollten verstärkt im Bereich der Flüchtlingsintegration eingesetzt werden. 

17. Anlaufstelle für engagierte Unternehmen

Für den raschen Arbeitsmarkteinstieg von anerkannten Flüchtlingen ist es notwendig, ausreichend Firmen zu motivieren, diesen Menschen eine Chance am österreichischen Arbeitsmarkt zu geben. Dies soll über gezieltes Ansprechen von Unternehmen und Informationsveranstaltungen für diese geschehen. 

18. Mentoring-Programm für besonders engagierte Flüchtlinge

Im Zuge der Integration von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten zeigt sich die Notwendigkeit, die verfassungsrechtlich begründete Werteordnung Österreichs von Beginn an umfassend zu vermitteln. Österreich hat einen fest etablierten Wertekanon, der nicht verhandelbar ist. Ein Verständnis dafür, auf welchen verbindlichen Werten das Zusammenleben in Österreich basiert, ist die Grundlage für einen gelungenen

Integrationsprozess.

19. Orientierungs- und Wertekurse

Ein eigenes Kursformat zur Erstorientierung soll Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten einen guten Überblick über das Leben in Österreich geben und die Grundwerte des Zusammenlebens (u.a. Demokratie, Rechtsstaat, Gleichberechtigung von Mann und Frau), aber auch Informationen über Umgangsformen und Verhaltenskodizes aufzeigen. Es soll ihnen vermittelt werden, was die Gesellschaft von ihnen erwartet und was unverhandelbar ist, damit ein friedliches Zusammenleben aller Menschen in Österreich

möglich wird. Dieser Grad der Integration (u.a. Sprachkenntnisse, Kenntnisse der Werte und der Gesellschaftsordnung) fließt auch in Verfahren zu Rückkehrentscheidungen ein.

20. Sprachbildung als Wertebildung

Die konsequente Weiterentwicklung von Formaten zur Wertevermittlung bedingt, dass diese stärker als bisher in Sprachkursformate integriert und neben der Vermittlung von Sprachkenntnissen auch Werte und erwartete Verhaltensmuster gegenüber Mitmenschen thematisiert werden sollen. Sprachbildung muss noch deutlicher als Wertebildung verstanden und implementiert werden. Dadurch werden der Zielgruppe auch die Grundlagen sowie alle Rechte und Pflichten für ein gleichberechtigtes Zusammenleben in Freiheit sichtbar gemacht. Somit können die Wertschätzung für diese Grundrechte und Freiheiten samt ihrer Grenzen und in der Folge die Loyalität zu Österreich gestärkt werden.

Lesen Sie weiter: Punkte 21 bis 30

21. „Politische Bildung“ als eigenes Unterrichtsfach 

Im Bildungsbereich soll frühzeitig Werthaltungen zu Demokratie, Menschenrechten und zu einem Zusammenleben in Freiheit und gegenseitiger Verantwortung vermittelt werden. Diese neue Schwerpunktsetzung soll durch ein eigenes Pflichtfach „Politische Bildung“ erfolgen. Elemente der „Politischen Bildung“ sollen zukünftig auch in die Maßnahmen der Basisbildung zum Nachholen eines Pflichtschulabschlusses, die häufig von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen besucht werden, aufgenommen werden, um auch dort der Werteorientierung den notwendigen Platz einzuräumen.

22. Verpflichtender Ethikunterricht für jene, die keinen Religionsunterricht besuchen

Der Religionsunterricht bietet viel Raum, um sich – im Lichte der jeweiligen Religion – in breiter Art und Weise mit unterschiedlichen ethischen Grundfragen zu beschäftigen. Damit sich alle SchülerInnen – auch jene, die keinen Religionsunterricht besuchen oder davon abgemeldet sind – eingehend mit diesen Fragen beschäftigen, sollte für diese Personengruppe ein verpflichtender Ethikunterricht eingerichtet werden. Dies wäre vor allem für SchülerInnen aus anderen Kulturkreisen, wie zum Beispiel Flüchtlingskinder, wichtig.

Oberstes Ziel ist es, die Selbsterhaltungsfähigkeit von Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten durch eine rasche Teilnahme am Arbeitsmarkt und Wirtschaftsleben von Beginn an bestmöglich zu fördern. Dazu ist es auch unerlässlich, die Verbesserung und den Erhalt der Gesundheit der Zielgruppe von Beginn an bestmöglich zu unterstützen. Hierbei sollte insbesondere die Stärkung der Gesundheitskompetenz, Gesundheitsförderung sowie des Präventionsgedankens im Vordergrund stehen. Dadurch können eventuell auftretende Langzeitfolgen frühzeitig abgefangen werden, was wiederum eine Kostenersparnis im 

Gesundheits- und Sozialsystem bedeutet. Ein besonderes Augenmerk muss hierbei auf die psychische Gesundheit der Zielgruppe gelegt werden.

23. „Integrationsplan“ zum Bezug der Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS)

Spezielle und verpflichtende Betreuungsvereinbarungen, die im Rahmen eines individuellen „Integrationsplans“ festgelegt werden, sollen eine effiziente Zuweisung zu den notwendigen Qualifizierungsmaßnahmen schaffen. Bei Weigerung den Integrationsplan einzuhalten und bspw. an bestimmten Kursen teilzunehmen, wird eine Kürzung der BMS vorgenommen. 

24. Sprachliche Verständigung im Gesundheitsbereich verbessern

Unzureichende Verständigung im Bereich medizinischer Versorgung kann zu kostspieligen Langzeitfolgen führen. Die gezieltere und effektivere medizinische Versorgung von Flüchtlingen im Bereich der Akutversorgung soll daher durch einen Ausbau von DolmetschInitiativen verbessert werden. Bestehende IT-gestützte Systeme, die es ermöglichen, auf einen zentralen Pool an DolmetscherInnen zuzugreifen, sollen ausgebaut und effizienter eingesetzt werden. Darüber hinaus gilt es, die bestehenden Sprachkompetenzen des

medizinischen Personals gezielt einzusetzen und zu fördern sowie Fachpersonal aus der Zielgruppe anzuwerben.

25. Stärkung der psychischen Gesundheit

Es ist anzunehmen, dass zahlreiche Menschen mit Fluchthintergrund – egal welchen Alters – aufgrund ihrer Fluchterfahrungen unter psychischen Problemen leiden. Um diese zu überwinden, bedarf es oft psychotherapeutischer Behandlung. Eine frühzeitige psychische Behandlung erleichtert die Integration im Zielland. Es gilt daher, den breiten Ausbau von Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit voranzutreiben sowie dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend mehrsprachiges Fachpersonal vorhanden ist. 

26. Ausweitung Mutter-Kind – Pass

Das Prinzip von kostenlosen Mutter-Kind – Untersuchungen ist vielen Müttern aus Ländern

wie bspw. Syrien, Afghanistan oder Irak fremd. Es erscheint daher notwendig, dieser Zielgruppe direkt nach ihrer Ankunft die Leistungen des Mutter-Kind – Passes näher zu bringen, um mögliche gesundheitliche Beeinträchtigungen für die Mütter oder Kinder frühzeitig erkennen zu können. 

27. Ausbau und Neugestaltung der schulärztlichen Untersuchungen

Es gilt  in schulärztliche Untersuchungen auch psychologische Maßnahmen verstärkt einzubauen

sowie die schulärztlichen Untersuchungen auch in ihrer verpflichtenden Frequenz zu erhöhen. Überdies ist auf eine Zusammenarbeit mit SchulsozialarbeiterInnen sowie eine Vernetzung mit den Ergebnissen aus Mutter-Kind-Pass – Untersuchungen bzw. aus dem geplanten Kinder- und Jugendgesundheitspass hinzuarbeiten. Österreichweit einheitliche Qualitätsstandards der Untersuchungen sind anzustreben. Weiters sollen die schulärztlichen Erkenntnisse und Daten als Grundlage für gezielte Präventionsmaßnahmen im

Gesundheitsbereich statistisch erfasst werden.

Ein Aufeinanderzugehen von Menschen mit verschiedenen kulturellen Traditionen, Meinungen oder religiösen Haltungen ist für ein friedliches Zusammenleben unumgänglich. Dieser Dialog muss auf Augenhöhe, geprägt von gegenseitigem Respekt und von Wertschätzung, stattfinden. Damit sollen auch Ängste und Vorurteile genommen werden. Das bewusste Negieren unserer Werthaltungen darf nicht aus falsch verstandener Toleranz akzeptiert werden. 

28. Prävention von Radikalisierung

Es brauche eine Vielzahl an Maßnahmen und einen gesamtgesellschaftlichen Ansatz, um auf allen Ebenen Radikalisierungstendenzen zu verhindern. Darüber hinaus muss ein Gegennarrativ etabliert werden. Eine effektive Maßnahme zur Prävention und Deradikalisierung betrifft die Dekonstruktion der zugrunde liegenden Ideologie. Gerade Organisationen mit einem islamistischen Hintergrund versuchen gezielt Flüchtlinge für ihre Agenda zu gewinnen. Ihre Aktivitäten müssen verstärkt beobachtet werden und gegebenenfalls ist auf allen gesellschaftlichen Ebenen dagegen vorzugehen.

29. Islam europäischer Prägung

Die Förderung eines Islam europäischer Prägung im Einklang mit der österreichischen Verfassung und europäischen Grundwerten ermöglicht einen kontextorientierten Islam, der die Lebenswelten der Muslime in Österreich berücksichtigt. Zu betonen ist dabei, dass es den homogenen Islam ebenso wenig gibt, wie „die Muslime“ als eine homogene soziale Gruppe. Es gebe eine große Notwendigkeit für einen akademischen Diskurs sowie eine inner-islamische Debatte. Die Schaffung von islamisch-theologischen Professuren an den Universitäten kann dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

30. Maßnahmen gegen Rassismus, Antisemitismus und Islamfeindlichkeit

Maßnahmen gegen Rassismus im Allgemeinen und gegen Antisemitismus und Islamfeindlichkeit im Speziellen, müssen daher intensiviert werden. Hierfür sind alle Mittel des Rechtsstaats zu nutzen. Darüber hinaus wäre aber auch ein verstärkter Dialog der abrahamitischen Religionen sinnvoll, um das Gemeinsame vor das Trennende zu stellen.

31. Community-Beauftragte für die größten Herkunftsgruppen

Vielen ZuwanderInnen und Flüchtlingen fehlt spezifisches Wissen über das Zielland Österreich, welches oft auch zufällig gewählt wurde. Persönlichkeiten aus den jeweiligen Communities, die schon länger in Österreich leben, können als Community-Beauftragte eine wichtige Brückenfunktion wahrnehmen. Sie können der eigenen Community den spezifischen Charakter, die Geschichte und das Staatsverständnis Österreichs nahebringen. CommunityBeauftragte können auch als Role-Models personenbezogene „Geschichten“ einer

gelungenen Integration authentisch transportieren. Der Österreichische Integrationsfonds soll diese Beauftragten koordinieren.

32. Informationen über Religionen in Österreich

In Österreich gibt es 16 anerkannte Religionsgesellschaften sowie weitere Bekenntnisgemeinschaften. Als Teil einer umfassenden Werteerziehung sollen auch Informationen über das Religionsrecht in Österreich vermittelt werden. Dadurch soll frühzeitig klar gemacht werden, dass die Religionen in Österreich friedlich zusammenleben. Es sollte auch klar vermittelt werden, wo der Rechtsstaat der freien Religionsausübung Grenzen setzt.

Freiwillige müssen nicht nur bei der kurzfristen Hilfestellung in Notsituationen, sondern gerade auch bei langfristigem Engagement im Integrationsbereich unterstützt werden. Gleichzeitig soll durch die dauerhafte Einbindung der Zugewanderten in die Freiwilligenarbeit das Gefühl der Zugehörigkeit verstärkt werden.

33. Ausbau der freiwilligen Strukturen im Bereich der Flüchtlingsintegration

Die steigende Anzahl an Flüchtlingen bringt neue Herausforderungen für diese freiwillige Leistungsbereitschaft mit sich. Von Seiten des Staats soll das ehrenamtliche Engagement durch effiziente Strukturen und Bereitstellung von Know-how gestützt, begleitet aber auch insgesamt aufgewertet werden. Durch eine „Rückenstärkung“ der Zivilgesellschaft erhält freiwilliges Engagement eine dauerhafte Perspektive. Dazu zählt u.a. eine stärkere Vernetzung von ehrenamtlich Tätigen mit diversen staatlichen und nicht-staatlichen

Institutionen, die Anerkennung freiwilliger Tätigkeiten als Qualifikationskriterium bei öffentlichen Ausschreibungen, die steuerliche Absetzbarkeit von Spenden und Mitgliedsbeiträgen an gemeinnützige Vereine mit Integrationsagenden sowie die Aufnahme von Integration in die Liste der gemeinnützigen Aktivitäten der Bundesabgabenordnung.

34. Werte-Patenschaften

Werte sollen erleb- und erlernbar werden, etwa über ein gemeinsames Projekt mit Freiwilligen, wo wichtige Stationen der Wertekultur, wie z.B. das Parlament, besucht werden und deren Bedeutung gemeinsam besprochen wird.

35. Freiwilliges Engagement fördern

Zivildiener, Präsenzdiener und Bedienstete des Bundesheers erwerben im Zuge ihrer Tätigkeiten viele Kompetenzen, die im Bereich der freiwilligen Integrationshilfe von großem Nutzen sein können (etwa im sozialen, interkulturellen, aber auch logistischen Bereich). Daher gilt es, diese Gruppen über zugeschnittene Maßnahmen verstärkt in das freiwillige Engagement einzubinden. Es ist anzunehmen, dass insbesondere Zivil- und Präsenzdiener aufgrund der ähnlichen Altersstruktur verhältnismäßig rasch Vertrauen zur Zielgruppe

aufbauen können. Daher sollen für diese Zielgruppe Anreize geschaffen werden, sich verstärkt im Freiwilligenbereich zu engagieren. 

36. Ausbau von bundesweiten Buddy-Systemen im Sport-, Freizeit und Bildungsbereich

Buddy-Systeme könnten  auch dazu genutzt werden, das Bildungsniveau der Flüchtlinge zu heben und ihnen beim Lernen der neuen Inhalte zu helfen. Vereine könnten wiederum Buddy-Systeme einführen, um die Zielgruppe mit Flüchtlingshintergrund an Freizeitaktivitäten heranzuführen und ihnen dabei zu helfen, soziale

Kontakte zu knüpfen. Bildungsinstitutionen oder Vereine, die sich hierbei besonders engagieren, könnten auch durch finanzielle Prämien oder Preise belohnt werden. Von gezielten Begegnungen zwischen jüngeren und älteren Personen könnten beide Seite profitieren. Einerseits lernen Ältere dadurch Verantwortung für Andere zu übernehmen, andererseits könnten die Jüngeren durch die älteren Vorbilder Vertrauen fassen und lernen,

an wen sie sich bei Fragen wenden können. Außerdem sollten Buddy-Systeme nicht nur innerhalb einer Institution, sondern auch in Form von Kooperationen zwischen verschiedenen Einrichtungen angedacht werden, indem gemeinsame Aktivitäten geschaffen werden, die den Gemeinschaftssinn fördern. 

37. Verstärkte Einbindung von Service-Clubs in die Flüchtlingsintegration

Service-Clubs mit guten Kontakten in die Wirtschaft sollen stärker in den Bereich der Flüchtlingsintegration eingebunden werden, vor allem in Zusammenarbeit mit Sprachanbietern (wie etwa dem ÖIF). 

38. Erhöhung der Dotierung für Integrationsprojekte im Bundessportförderungsgesetz

Die Mindestdotierung für Integrationsprojekte in der Höhe von 200.000 im Programm des Bundes-Sportförderungsfonds ist angesichts der Herausforderungen zu niedrig bemessen und sollte daher auf mindestens 500.000 erhöht werden. Dadurch sollen Sportinstitutionen noch mehr dazu ermutigt und gleichzeitig unterstützt werden, eine integrative Ausrichtung vorzunehmen.

39. Finanzielle Zweckwidmung im außerschulischen Jugendbereich

Ein zweckgewidmeter finanzieller Anteil für Institutionen der außerschulischen Jugenderziehung und Jugendarbeit soll für den Bereich Integration im Jugendförderungsgesetz vorgesehen werden. Abermals gilt es, diese Institutionen zu ermutigen, eine integrative Ausrichtung zu entwickeln.

40. PromotorInnenausbildung für den Freizeitbereich

Personen der Mehrheitsgesellschaft sollen die notwendigen Kompetenzen erwerben, um gruppenübergreifend erfolgreich Begegnungen stattfinden zu lassen. Dadurch sollen Kontakte mit der Mehrheitsgesellschaft geknüpft, soziales Vertrauen aufgebaut und Vorurteile abgebaut werden.

Durch eine ausgewogene Verteilung der Flüchtlinge innerhalb Österreichs, aber auch durch eine Vereinheitlichung des Zugangs zu sozial geförderten Wohnungen, soll Segregation entgegengewirkt werden. 

Lesen Sie weiter: Punkte 41 bis 50

41. Politische Verantwortung für den Integrationsbereich stärken,

Gemeinden dürfen  mit der oft neuen Integrationsverantwortung nicht alleine gelassen werden. Sie sind gemeinsam mit den Bundesländern in die bundesweiten Bestrebungen einzubinden und mithilfe von

Informationsangeboten und -foren zu unterstützen. Hierzu zählt u.a. BürgermeisterInnen und IntegrationsgemeinderätInnen ihre Verantwortung bewusst zu machen und ihnen bei der Erstorientierung beratend zur Seite zu stehen.

42. Schaffung von leistbarem Wohnraum

Es gilt angesichts der großen Zahl an Schutzberechtigten, die voraussichtlich auf Dauer in Österreich

bleiben werden, rechtzeitig die Neubauleistung zu verstärken, um eine neue Wohnungsnot, die auch die Bevölkerung mit geringeren finanziellen Handlungsmöglichkeiten insgesamt betrifft, zu verhindern. Dieser soll gleichzeitig auch durch eine effizientere Nutzung von bestehendem Wohnraum in ländlichen Gebieten begegnet werden.

43. Früher Zugang zu Gemeinde- und gemeinnützigen Wohnungen bei Nachweis von Integrationsfortschritten

Anerkannte Flüchtlinge sollen bei Nachweis eines entsprechenden Integrationsfortschritts oder bei nachweisbaren Integrationsbemühungen (z.B. Deutschkenntnisse, Verständnis der Werteund Gesellschaftsordnung) bundesweit einen frühen Zugang zu gefördertem Wohnraum erhalten. Die Brückenfunktion der deutschen Sprache im Wohnbereich als Mittel gegen Segregation und ein Leben abseits der österreichischen Gesellschaft sowie zur Konfliktlösung kann nicht stark genug betont werden. 

44. Gleichmäßige regionale Verteilung von Flüchtlingen

Um die Integration von Asylberechtigten bzw. subsidiär Schutzberechtigten möglichst rasch zu ermöglichen, muss eine verstärkte Ansiedlung der Zielgruppe in ländlichen Regionen sowie eine ausgeglichene Verteilung innerhalb Österreichs angestrebt werden. Dies hat mehrere Gründe, u.a. die Tatsache, dass die Wohnraumpreise in Ballungsräumen stark angestiegen sind und weiter ansteigen werden, was der Zielgruppe nicht zuträglich ist.

Weiters ist überdies bekannt, dass Integration in der unmittelbaren Nachbarschaft rascher funktioniert als in größeren städtischen Gebieten, da leichter soziale Kontakte geknüpft werden.

45. Hilfe bei Vermittlung von Wohnraum

Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte sollten bei Fragen im Bereich des privaten Wohnmarkts Unterstützung finden, da das Wohnumfeld sehr große Auswirkungen auf den weiteren Integrationsweg und die Integrationsfähigkeit einer Person hat.

Um zukünftig den Herausforderungen in der Integrationsarbeit angemessen begegnen zu können, bedarf es ausreichend struktureller Voraussetzungen. Hierzu zählen neben finanziellen und personellen Ressourcen auch wissenschaftliche Grundlagen, anhand derer neue Maßnahmen gesetzt werden können. Nur so kann ein zielgerichtetes, effektives und nachhaltiges Vorgehen sichergestellt werden.

46. Mehr finanzielle und personelle Ressourcen für Integration

Um den aktuellen und bevorstehenden Integrationsherausforderungen gerecht werden zu können, braucht es eine personelle wie finanzielle Ressourcenaufstockung im Bereich der Integration von anerkannten Flüchtlingen. Die bestehenden Strukturen stoßen derzeit an ihre Belastungsgrenzen und können bei einem anhaltenden Zustrom von Flüchtlingen eine frühzeitige, umfassende und lückenlose Integration nicht mehr sicherstellen.

47. Mehr Personal für das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA)

Obwohl das Personal des BFA bereits erhöht wird, wird sich der Bearbeitungszeitraum aufgrund des enormen Anstieges von Asylanträgen erheblich verlängern. Um daher eine möglichst schnelle Prozessabwicklung und Integration zu ermöglichen, müssen die Personalressourcen des BFA weiter ausgebaut werden.

48. Bessere (Synergie-)Nutzung europäischer Fonds

Seitens der EU stehen mehrere Fördertöpfe zur Verfügung, die für Maßnahmen im Bereich der Flüchtlingsintegration verwendet werden können. Neben dem AMIF (Asyl-, Migrationsund Integrationsfonds), dessen Schwerpunkte in diesem Bereich liegen, soll insbesondere der ESF (Europäischer Sozialfonds), welcher spezifisch auf Maßnahmen im Bereich Arbeitsmarkt abzielt, besser genutzt werden. Durch eine stärkere Zusammenarbeit jener Stellen, die diese Fonds verwalten, könnten darüber hinaus Synergieeffekte genutzt werden.

49. Vernetzung statistischer Daten

Die bessere statistische Erfassung soll der Identifizierung von Hürden im Integrationsprozess und als Evaluierungsinstrument dienen. Wie sich in den vergangenen Jahren in der österreichischen Integrationspolitik

gezeigt hat, kann Transparenz in der Datenlage nicht nur den effizienten Einsatz finanzieller Mittel fördern, sondern zum Abbau von verzerrten Bildern in der Öffentlichkeit beitragen.

50. Wissenschaftliche Begleitforschung

Derzeit mangelt es an umfassenden Studien zur Flüchtlingsthematik. Um die Lebensperspektiven von anerkannten Flüchtlingen, ihre Erwartungen, ihre Einstellungen zu Staat und Gesellschaft sowie ihre Beziehungen zu ihren Herkunftsländern besser zu verstehen, ist ein Mehr an Primärforschung notwendig. Ebenso gilt es, den Erfolg von gesetzten Maßnahmen prozessbegleitend zu messen. Wissenschaftliche Analysen sollen somit helfen, neue Programme anzuregen und Bestehendes zu evaluieren.