Ein Taxilenker musste sich vor Kurzem vor dem Tiroler Landesverwaltungsgericht verantworten. Der Grund dafür war jedoch nicht etwa ein Betrug bei den Preisen oder Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung, sondern eine kurze, helle Jogginghose.
Diese soll der Berufschauffeur vergangenen April bei der Arbeit getragen haben, berichtete die "Tiroler Tageszeitung". Das Problem an der Angelegenheit: In der Tiroler Personenbeförderungs-Betriebsordnung steht, dass Taxifahrer "ein gepflegtes Äußeres aufweisen" müssen und keine "unpassende Freizeitkleidung" tragen dürfen.
Genau aus diesem Grund wurde der Mann schlussendlich auch angezeigt. Er bestritt nicht die Jogginghose getragen zu haben, argumentierte aber damit, dass es kein Beweisfoto gebe. Dem Gericht reichte offenbar aber die Aussage eines Polizisten.
Es urteilte, dass es sich bei der kurzen Jogginghose um eine "sehr wohl eine unpassende Freizeitkleidung" handle. Somit würden die Fahrgäste den Eindruck haben, dass sich der Mann gerade nicht auf der Arbeit befinde.
Sie könnten denken, dass der Taxilenker seinen Beruf nicht mit der nötigen Professionalität ausübt. Schlussendlich wurde der Berufschauffeur zu einer Geldstrafe von 50 Euro verurteilt. Zusätzlich musste er zehn Euro als Kostenbeitrag zum Beschwerdeverfahren zahlen. Bei diesem Vergehen reicht der Strafrahmen bis zu 726 Euro.