Steiermark

"Lächerlich für Sadisten" – das droht Katzenhäuter

Ein gemeiner Katzen-Killer treibt in Graz sein Unwesen. Auf ihn ist ein hohes Kopfgeld ausgesetzt. Bei Ergreifung droht ihm eine lächerliche Strafe.

Heute Redaktion
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Das Tier war rund sieben bis acht Monate alt.
Das Tier war rund sieben bis acht Monate alt.
LPD Steiermark

Sein unglaublicher Hass auf Vierbeiner macht fassungslos; seine entsetzlichen Taten spotten jeder Beschreibung: Wie berichtet, sorgt in der Steiermark ein Tierquäler für Entsetzen. Am 11. Juli entdeckte eine 33-jährige Steirerin eine Samtpfote, die am Griesplatz mit letzter Kraft an der Hauswand entlangschlich. Dem Tier war im Bereich des Torsos ein rechteckiges Stück Fleisch aus dem Fell geschnitten worden. In der Folge wurden 10.000 Euro Kopfgeld auf das Phantom ausgesetzt. Die Suche verlief bisher erfolglos.

Zweiter Fall binnen einer Woche

Am Samstag wurde schließlich ein weiterer fürchterlicher Fall publik: Eine gehäutete schwarz-weiß gescheckte Katze ging elendig zu Grunde. Von dem Täter fehlt nach wie vor jede Spur. Doch was droht ihm im Falle des Ergreifens? "Heute" hakte bei der Wiener Promi-Anwältin und Tierschützerin Astrid Wagner nach.

"Grundsätzlich ist höchstens eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren wegen Tierquälerei möglich; die Betroffenen könnten darüber hinaus wegen 'Sachbeschädigung' auch noch zivilrechtlich Ansprüche geltend machen", erläutert die Juristin. Die Strafdrohung sei zwar erst vor wenigen Jahren hinaufgesetzt worden, Wagner findet dennoch, dass diese "bedenklich" und "lächerlich im Falle eines Sadisten" sei. "Meines Erachtens nach sind zwei Jahre Haft für so kranke Verbrechen lächerlich gering, zumal der Rahmen bei einem Ersttäter niemals ausgeschöpft wird – im Gegenteil: Meistens werden nur Geldstrafen verhängt. Jeder Diebstahl und jeder Betrug wird härter bestraft."

Star-Anwältin Astrid Wagner
Star-Anwältin Astrid Wagner
Denise Auer

"Seelische Abartigkeit wohl gegeben"

Eine zusätzliche Möglichkeit besteht im Fall des Katzenhäuters von Graz dennoch: Nach Einholung eines Gerichtsgutachtens könnte er in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden. Dort landen meist Gewaltverbrecher und müssen dort so lange bleiben, bis sie als geheilt gelten. Wagner: "In diesem Fall bin ich mir nahezu sicher, dass eine geistige Abartigkeit höheren Grades vorliegen dürfte. Wir der Verdächtige gefasst, hat man zumindest die Möglichkeit, eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug auszusprechen." 

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    Das Tier war rund sieben bis acht Monate alt.
    Das Tier war rund sieben bis acht Monate alt.
    LPD Steiermark

    Die Promi-Verteidigerin findet: "Diese abscheulichen Taten an wehrlosen Geschöpfen sind ein klarer Hinweis darauf, dass dieser Sadist hochgradig gefährlich ist. Wer so etwas Tieren antut, tut es irgendwann auch Menschen an. Dafür ist er aber noch zu feig, da auf Mord lebenslange Haft steht, während man bei einem Vierbeiner meist mit einer bedingten Strafe davon kommt."

    Star-Gutachter fürchtet dunkles Vorleben

    Eigentlich völlig unverständlich, schließlich belegen Statistiken, dass 80 Prozent der weltweit gefassten Serienkiller in Verhören eingeräumt haben, zuvor an Tieren geübt zu haben. Der renommierte Vorarlberger Gerichtspsychiater Reinhard Haller sagte der "Kronen Zeitung": "Ich gehe davon aus, dass die gesuchte Person auch schon in der Vergangenheit fürchterliche Dinge angerichtet hat."