Österreich

Land passt Schutzgebiet an, um Bau der S8 zu retten

Heute Redaktion
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Ansicht: So soll die Marchfeld-Schnellstraße aussehen.
Ansicht: So soll die Marchfeld-Schnellstraße aussehen.
Bild: ASFINAG

"Die Landesregierung ist heute dem Ersuchen der Asfinag nach einer Anpassung des Schutzgebietes einstimmig nachgekommen", so Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (VP).

Das Land NÖ beschloss am Dienstag eine Anpassung des Vogel-Schutzgebietes im Zuge der geplanten S8-Marchfeld-Schnellstraße. Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (VP) dazu: „Das Land Niederösterreich steht zum Bau der Marchfeldschnellstraße, um den betroffenen Menschen mehr Lebensqualität und der Wirtschaft die Grundlage für eine erfolgreiche Entwicklung zu ermöglichen. Aus diesem Grund ist die Landesregierung heute dem Ersuchen der Asfinag nach einer Anpassung des Schutzgebietes einstimmig nachgekommen."

Zu den Hintergründen: Die Asfinag hatte Anfang März das Land Niederösterreich darum ersucht, eine Anpassung des Vogelschutzgebiets an der geplanten Trasse der S8 vorzunehmen. Diese Anpassung während des laufenden Verfahrens soll laut Asfinag neue Möglichkeiten im Genehmigungsprozess zur Einleitung eines sogenannten Ausnahmeverfahren eröffnen. In einem solchen Verfahren kann dargelegt werden, dass ein höheres öffentliches Interesse an der Entlastung der Anrainer besteht und Alternativen nicht geeignet sind, dieses Ziel zu erreichen.

Wie berichtet, ist die Sorge um den Triel berechtigt, zu dem Schluss kamen Gutachter - mehr dazu hier.

Zum Inhalt der Anpassung

Das bestehende Vogelschutzgebiet wird in seiner Größe angepasst. Das Schutzgebiet in der Gemeinde Markgrafneusiedl ist aktuell 676 Hektar groß und soll nun um weitere 292,7 Hektar erweitert werden, davon 196,7 Hektar im Norden und 96 Hektar im Südosten.

Zum Ablauf des Verfahrens

Das Land NÖ hatte nach Empfehlung der Asfinag Anfang März einen Verordnungsentwurf zur öffentlichen Einsichtnahme aufgelegt (auch online abrufbar). Bis vergangenen Mittwoch konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Von dieser Möglichkeit machten etwa Gemeinden, Institutionen, Parteien und Umweltschutzorganisationen Gebrauch. Heute, Dienstag, beschloss nun die Landesregierung die Anpassung.

Weitere Vorgangsweise

Das Land wird die Anpassung des Schutzgebietes dem Bundesverwaltungsgericht nach der Veröffentlichung im Landesgesetzblatt offiziell zur Kenntnis bringen. "Dieser geänderte Verordnungsbestand ist eine neue rechtliche Grundlage im Verfahren zur Prüfung zur Genehmigungsfähigkeit des Projekts. Die rechtliche Verantwortung für das Projekt liegt bei der Asfinag", heißt es seitens des Landes.

Für die Umweltorganisation Virus und die Bürgerinitiative Marchfeld kam der Beschluss wenig überraschend. Sprecher Wolfgang Rehm: "Die Herrschaften konnten es wegen der S8 offenbar nicht mehr erwarten, sofort nach den Osterfeiertagen einen Regierungsbeschluss zu fassen. Dies bedeutet nun nicht, dass die S8 gebaut werden kann, aber die Landesregierung hat damit mehr Verantwortung für das Schutzgebiet übernommen. Wir sprechen uns sowohl für eine ohne S8 besser mögliche Verkehrsentlastung der Region bei gleichzeitiger Verbesserung des Vogelschutzes aus."