Österreich

Landesrat Waldhäusl: "Gesetz aussetzen"

Heute Redaktion
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Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP): Gesetz aussetzen.
Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP): Gesetz aussetzen.
Bild: privat

Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP) tritt nach dem Verfassungsgerichtsentscheid dafür ein, in den zwei beanstandeten Punkten das "Sozialhilfe neu"-Gesetz auszusetzen.

Die den Bundesländern vorgeschriebene Reform der Mindestsicherung ("Sozialhilfe neu") war laut einer Erkenntnis des VfGH in den Kernpunkten verfassungswidrig. Aufgehoben wurden beide gegen Zuwanderer gemünzte Maßnahmen: Die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen und die Höchstsätze für Kinder (hier die Reaktionen in NÖ).

Auf jene beiden Länder, die das Grundsatzgesetz bereits umgesetzt haben (Niederösterreich und Oberösterreich) hat das Erkenntnis keine unmittelbare Auswirkung. Zwar könnten die Ausführungsgesetze auch verfassungswidrig sein, hieß es zur APA. Solange diese aber durch den VfGH nicht aufgehoben werden, sind sie aber anzuwenden. Für eine allfällige Aufhebung bedarf es jedoch einer neuerlichen Anrufung des VfGH in dieser Frage. Denn von sich aus tätig werden die Verfassungshüter grundsätzlich nicht.

Dennoch seien jetzt laut Verfassungsexperten die beiden Länder am Zug, wie sie nach dem Entscheid jetzt vorgehen.

Der zuständige Landesrat Gottfried Waldhäusl (FP) plädiert gegenüber "Heute", das "Sozialhilfe neu"-Gesetz mit Jänner auszusetzen. "Und zwar in jenen zwei Punkten, die beanstandet wurden und hier mit alter Rechtsmaterie weiterverfahren. Wir könnten und wir dürften es zwar gesetzlich durchführen, aber bei möglichen Einsprüchen würde das nicht halten", so Waldhäusl. Um Kosten zu sparen, tritt der Landesrat deshalb dafür ein, das Gesetz auszusetzen.

"Man muss abwarten, wie der Bund weitermacht", so Waldhäusl, sonst "werden wir in NÖ selbst aktiv werden". Waldhäusl bleibt dabei, dass es rechtliche Linien braucht, um "zu mehr Gerechtigkeit zu kommen".