Wilde Szenen Freitagnacht auf Wiens Straßen. Ein 26-Jähriger lieferte sich am Freitagabend ab 22.15 Uhr eine unrühmliche Verfolgungsjagd im Stile des Computerspiels "GTA" (Grand Theft Auto) – nur in der Donaustadt und mit echten Folgen.
Denn der geschnappte Rambo-Raser fuhr ohne Führerschein und mit gestohlenen Kennzeichen, rammte ein Polizeiauto und gefährdete den Gegenverkehr – nun drohen ihm bis zu 10 Jahre Haft!
Der Lenker war zuerst auf der A23 in Fahrtrichtung Norden unterwegs, als Beamten ihn aufhalten wollten. Doch statt zu bremsen, drückte der Fahrer des maroden Pkw das Gaspedal durch und raste davon. Erst auf der Raffineriestraße in Richtung A22 entdeckten Beamte den Fahrerflüchtigen wieder und nahmen die Verfolgung wieder auf.
Im Bereich Raffineriestraße/Kaisermühlendamm versuchten die Beamten, den Wagen mit einem kontrollierten Bremsmanöver zu stoppen. Doch der Lenker rammte den Funkwagen und raste weiter. In der Lobgrundstraße ließ der Lenker den Wagen schließlich stehen und flüchtete zu Fuß über eine Böschung und versteckte sich gemeinsam mit seinen Mitfahrern im Gebüsch.
Hubschrauber entdeckt Verdächtige
Beamte aus einem alarmierten Polizeihubschrauber konnten die Männer dank einer Wärmebildkamera rasch entdecken und schließlich den verantwortlichen Fahrer aus dem Verkehr ziehen. Es handelt sich um einen 26-jährigen Österreicher.
Verkehrsrechtsexperte und Anwalt Roman Tenschert weiß, was dem jungen Mann – der auf seiner Wahnsinnsfahrt wohl Menschenleben gefährdet haben dürfte – nun blüht: "Von einer solchen Verfolgungsjagd ist auch aus rein rechtlicher Sicht dringend abzuraten", erklärt der Top-Jurist im Gespräch mit "Heute".
Dem gefassten Verdächtigen drohen durchaus heftige Konsequenzen: Vorgeworfen werden ihm unter anderem nämlich Widerstand gegen die Staatsgewalt, versuchte schwere Körperverletzung, Urkundenunterdrückung sowie zahlreiche Verwaltungsübertretungen.
"Am dramatischsten ist jedoch die Anzeige wegen vorsätzlicher Gemeingefährdung", weiß der Anwalt. Strafrechtlich könnten dem 26-Jährigen dadurch bei einer anzeigenkonformen Anklage und einem Prozess bis zu zehn Jahre Haft drohen. Hinzu kommen zudem noch zahlreiche Verwaltungsübertretungen, die leicht mehrere Tausend Euro ausmachen können. Die Unschuldsvermutung gilt.