Österreich

Acht Jahre Haft für die "Strumpfhosen-Räuber"

Heute Redaktion
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Ein Quartett soll in Bad Schallerbach Anfang des Jahres einen 26-Jährigen in der eigenen Wohnung überfallen haben. Die Beschuldigten stellten sich dabei aber nicht sehr geschickt an.

Am 21. Februar dieses Jahres fassten vier Freunde (22 - 25) laut Anklageschrift den Entschluss, einen 26-Jährigen aus ihrem Heimatort Bad Schallerbach (Bez. Grieskirchen) in der eigenen Wohnung zu überfallen.

Das Quartett stellte sich dabei aber nicht sonderlich clever an. Die Angreifer waren teilweise nur mit Strumpfhosen maskiert, sprachen auch während des Coups ganz normal miteinander. Einer der Beschuldigten will gar nicht gewußt haben, wo seine Freunde mit ihm hinfahren.

Rasch gefasst

Aufgrund der genauen Beschreibung (der 26-Jährige konnte einen Angreifer anhand der Stimme erkennen) waren rund 48 Stunden nach der Tat alle vier Beteiligten ausgeforscht.

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Als Hintergrund für den Überfall vermutet die Polizei Drogengeschäfte.

Wie berichtet, soll einer der mutmaßlichen Täter den Wohnungsbesitzer mit einem Messer bedroht haben. In der Zwischenzeit durchsuchten die anderen laut Anklage die Wohnung nach Wertgegenständen. Das Messer haben sie nicht mitgebracht, sondern laut Polizei in der Wohnung vorgefunden.

Sie erbeuteten aber laut Staatsanwalt lediglich 180 Euro Bargeld, eine Soundkarte, Kopfhörer und zwei Handys. Kurios: Auch Medikamente, die E-Card des Opfers sowie ätherische Öle sollen die Beschuldigten entwendet haben.

Zudem wurden Nudeln, Chillisauce und ein Salat, verpackt in einer Alufolie, aus dem Kühlschrank gestohlen. Darin sollen die Beschuldigten versteckte Drogen vermutet haben.

Widersprüchliche Aussagen machten die Beschuldigten darüber, wer schließlich tatsächlich mit dem Messer hantierte.

Schließlich kam das Gericht zum Entschluss, dass der Älteste das Messer in der Hand gehabt haben muss.



Der 25-Jährige, er hat bereits acht Vorstrafen, bekam fünf Jahre Gefängnis aufgebrummt.

Die anderen Angeklagten erhielten eine teilbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren. Sie müssen jeweils ein Jahr davon unbedingt absitzen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.

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