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Laudamotion-Passagiere: 600 Euro Entschädigung

Die neue Fluglinie von Niki Lauda hat das für Juni geplante Flugangebot aus Zürich gestrichen. AirHelp klärt über die Rechte der Passagiere auf.

Heute Redaktion
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Niki Lauda in einem Flugzeug der Laudamotion.
Niki Lauda in einem Flugzeug der Laudamotion.
Bild: picturedesk.com

Die Ryanair-Tochter Laudamotion gab aktuell bekannt, dass sie ihr Flugangebot aus Zürich mangels fehlender Flugzeuge streichen muss. Was betroffene Passagiere nun beachten müssen, erklärt Christian Nielsen, Chef der Rechtsabteilung des Fluggastrechte-Portals AirHelp:



"Betroffene Passagiere haben für die Direktflüge nach Spanien oder Italien unter Umständen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung in Höhe von bis zu 400 Euro pro Person und pro Flug. Dieser Fall tritt ein, wenn die Airline den Passagier weniger als zwei Wochen vor dem geplanten Flugtermin über den Ausfall des Fluges informiert", so Nielsen. Wichtig sei vor allem, dass Passagiere genau darauf achten, wann sie über die Streichung ihres Fluges benachrichtigt wurden: "Diese Benachrichtigung durch die Airline muss an jeden Passagier einzeln erfolgen. Eine Generalankündigung reicht nicht aus."

Noch höher sei die Entschädigungssumme sogar bei Reisenden, die durch den Ausfall einen Anschlussflug verpassen. Dann sei eine Summe von bis zu 600 Euro fällig: "Die Voraussetzung dafür ist, dass die Gesamtfluglänge mehr als 3.500 Kilometer beträgt. Zusätzlich muss die Airline jedem betroffenen Passagier eine Alternativbeförderung anbieten oder die volle Auszahlung des Ticketpreises veranlassen."

Diese Rechte haben Passagiere

Außerdem können auch andere Flugausfälle und -verspätungen zu Entschädigungszahlungen in Höhe von bis zu 600 Euro pro Fluggast berechtigen. Die Höhe der Entschädigungszahlung berechnet sich aus der Länge der Flugstrecke. Der rechtmäßige Entschädigungsanspruch ist abhängig von der tatsächlichen Verspätungsdauer am Ankunftsort sowie dem Grund für den ausgefallenen oder verspäteten Flug. Betroffene Passagiere können ihren Entschädigungsanspruch rückwirkend durchsetzen, bis zu drei Jahre nach ihrem Flugtermin.



Allerdings können außergewöhnliche Umstände wie Streiks des Flughafenpersonals, Unwetter oder medizinische Notfälle bewirken, dass die ausführende Airline von der Kompensationspflicht befreit wird.



Entschädigungsanspruch noch am Gate prüfen

Mit der AirHelp-App können betroffene Passagiere noch am Flughafen prüfen, ob ihr verspäteter oder annullierter Flug sie zu einer Entschädigung berechtigt. Dafür reicht es, das Bordticket mit dem App-internen Boarding Pass Scanner einzuscannen. Anschließend haben Passagiere zudem die Möglichkeit AirHelp damit zu beauftragen ihr Recht auf eine Entschädigung bei der Airline geltend zu machen.

(Red)