Wintersport

Lebenslange Dopingsperre für ehemaligen ÖSV-Trainer

Die Österreichische Anti-Doping-Rechtskommission verhängt eine lebenslange Sperre für den ehemaligen ÖSV-Langlauftrainer Gerald Heigl.

Sebastian Klein
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Ex-Trainer Gerhard Heigl
Ex-Trainer Gerhard Heigl
Gepa Pictures

Die ÖADR greift durch! Gerald Heigl wurde wegen Vergehen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen lebenslang gesperrt. Dopingsünder und Wiederholungstäter Johannes Dürr sagte im Jänner vor Gericht aus, Heigl "hat mich zum Doping gebracht". 

Wegen Besitzes und Handel mit verbotenen Substanzen und der Beihilfe und Ermutigung zur Begehung von Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen wurde er nun von der ÖADR gesperrt. Die ÖADR hatte ihn schuldig gesprochen. Die Sperre begann am 4. Oktober, in der vierwöchigen Frist wurden keine Rechtsmittel ergriffen. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Das wurde am Freitag in einer offiziellen Aussendung bekanntgegeben. Der Antrag für die Strafe war von der Nationalen Anti-Doping Agentur eingebracht worden. 

Die Vergehen: Heigl hatte mehrere Athleten mit EPO und Blutbeutel versorgt, Eigenblutbehandlungen vermittelt. Vor dem Landesgericht Innsbruck wurden ihm im Jänner schwerer Sportbetrug und Vergehen nach dem Anti-Dopinggesetz vorgeworfen. Der Ex-Trainer legte ein umfassendes Geständnis ab und bekannte sich teilweise schuldig. Er habe von Walter Mayer EPO und Wachstumshormone bekommen und weitervermittelt. Er behauptete aber, damit kein Geld verdient zu haben.

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    Wer dopt, und warum? Die Ausreden reichen von kurios bis absurd.<i> "Heute"</i> hat eine Auswahl der besten Begründungen.
    Wer dopt, und warum? Die Ausreden reichen von kurios bis absurd. "Heute" hat eine Auswahl der besten Begründungen.
    (Bild: GEPA-pictures.com)

    Die Aussendung der ÖADR

    Entscheidung: Verhängung einer lebenslangen Sperre ab dem 04.10.2020

    Als Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung iSd § 4 iVm 14a Anti-Doping Bundesgesetz idF BGBl I 37/2018 (ADBG) hat die NADA Austria gegen Gerald HEIGL, geboren am 04.10.1979, einen Antrag betreffend die Verhängung von Disziplinarmaßnahmen gemäß den Regelungen des zuständigen (internationalen) Sportfachverbandes FIS eingebracht.

    Das von der ÖADR durchgeführte Verfahren ergab unter Berücksichtigung der vorgelegten Beweise, dass Gerald HEIGL des Verstoßes gegen die Anti-Doping Bestimmungen schuldig zu sprechen war. Dies, da er im Zeitraum von 2012 bis 2018 mehreren Sportlern mehrfach EPO übergab, Blutbeutel für verbotene Eigenblutbehandlungen besorgte, Sportlern verbotene Eigenblutbehandlungen vermittelte und für mehrere Sportler die Trainingspläne auf die verbotenen Eigenblutbehandlungen abstimmte.

    Die Sperre beginnt mit der Fällung der Entscheidung am 04.10.2020 zu laufen.

    Gerald HEIGL wurde darüber hinaus zum Ersatz der Kosten des Verfahrens verpflichtet.

    Die Entscheidung der Rechtskommission ist rechtskräftig, da die Verfahrensparteien in der 4-wöchigen Frist kein Rechtsmittel ergriffen haben.