Steiermark

Lebenslange Haft für Mord an 16-jähriger Schülerin

Für den Mord an einer 16-Järhigen wurde ein 43-jähriger nicht rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Er will bei einem Suizid geholfen haben.

Rene Findenig
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Die Tat geschah am Wohnort von Opfer und Angeklagtem.
Die Tat geschah am Wohnort von Opfer und Angeklagtem.
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Der Mordprozess in Graz, der seit Dienstag lief, wurde viel beachtet. Der 43-jährige Angeklagte soll im Vorjahr eine 16-Jährige gefesselt und erstickt haben, er wiederum gibt an, dem Mädchen beim Selbstmord geholfen zu haben. "Sie wollte einfach sterben und ins Paradies", so die Aussage des Angeklagten. Der Mann hatte die Jugendliche erst zwei Monate vor der Tat kennen gelernt und sich mit ihr angefreundet, sei aber durch extreme Eifersucht aufgefallen.

Das Mädchen wohnte mit ihrem Vater in einer Wohnung im selben Haus wie der Angeklagte. Die Jugendliche sei "lebensfroh und kontaktfreudig" gewesen, eine gute Schülerin und immer nett, sagte sowohl ihr Kurzzeit-Ex-Freund, als auch ein Klassenkamerad aus.Dass sie sterben wollte, konnte sich keiner der Bekannten der Jugendlichen vorstellen. Anders der Angeklagte, der angab, das Mädchen habe wegen einer unglücklichen Liebe sterben wollen.

"Geistig-seelische Abartigkeit"

"Es war mein Fehler, das hätte nicht passieren dürfen", so der 43-Jährige. Warum er an der Tat nicht gezweifelt hatte, konnte er vor Gericht nicht beantworten. Ein Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine "geistig-seelische Abartigkeit". Auch Bekannte und Verwandte des Mannes beschrieben ihn als "seltsam" und gaben an, dass sie öfters das Gefühl hatten, dass etwas mit ihm "nicht stimmt". 

Die Geschworenen verurteilten den 43-Jährigen am Mittwochabend schließlich zu lebenslanger Haft und verhängten auch eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der Angeklagte legte direkt nach dem Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an, das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.

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