Österreich

Lebensrettende OP: Gebietskrankenkasse zahlt nicht

Heute Redaktion
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Bild: privat

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse verweigert die Kostenübernahme für eine lebensrettende Operation der neugeborenen Jordis M. Das Baby wäre ohne der Operation wohl gestorben. Jetzt wurde eine Klage gegen die Gebietskrankenkasse beim Landesgericht Graz auf Kostenübernahme eingebracht.

Die Steiermärkische Gebietskrankenkasse verweigert die Kostenübernahme für eine lebensrettende Operation der neugeborenen Jordis M. Das Baby wäre ohne Operation wohl gestorben. Jetzt wurde eine Klage gegen die Gebietskrankenkasse beim Landesgericht Graz auf Kostenübernahme eingebracht.

Bei Silvia M. entdeckten Ärzte in der 20. Schwangerschaftswoche eine Auffälligkeit im Brustbereich des ungeborenen Mädchens Jordis. Eine weitere diagnostische Abklärung bestätigte eine schwere, linksseitige Zwerchfellhernie. Das ist eine seltene Missbildung, bei der es zu einer Komprimierung der Lunge kommt und diese sich nicht vollständig ausbilden kann.

Überlebensrate bei 10 bis 15 %

Die Überlebenschance für das Mädchen wäre bei nur 10 - 15 Prozent gelegen. Mama Silvia M. hat in Mannheim ein Zentrum gefunden, das statistisch gesehen das größte und erfolgreichste europaweit bei Kindern mit dieser Missbildung ist (Überlebensrate über 80 %). Sie hat dort am 17. Februar das Kind geboren. Jordis wurde intensivmedizinisch behandelt und an eine Atemmaschine angeschlossen. Das Baby konnte gesund nach Hause transferiert werden.

Behandlungskosten 79.347,65 Euro

Nach der Geburt hat Silvia M. bei der Gebietskrankenkasse um die Übernahme der Behandlungskosten in der Höhe von 79.347,65 Euro angesucht. Diese verweigerte jedoch die Übernahme der Kosten, sowohl für die Spezialbehandlung, als auch die, welche in Österreich bei der Geburt und intensivmedizinischen Erstversorgung des Kindes angefallen wären. Nun klagt Silvia M. die Kasse auf Rückerstattung der Kosten.