Politik

Lehrer für Kampfmaßnahmen ermächtigt

Heute Redaktion
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Am Dienstag beschloss der Ministerrat den Gesetzestext trotz Protest der Lehrergewerkschaft und schoss sich zugleich auf die Streikdrohungen ein. Und: Ein den Lehrern gemachtes Angebot wurde wieder zurückgezogen. Am Mittwoch hat die Lehrergewerkschaft grünes Licht für Kampfmaßnahmen gegeben.

Am Dienstag trotz Protest der Lehrergewerkschaft und schoss sich zugleich auf die Streikdrohungen ein. Und: Ein den Lehrern gemachtes Angebot wurde wieder zurückgezogen. Am Mittwoch hat die Lehrergewerkschaft grünes Licht für Kampfmaßnahmen gegeben.

Im Streit um das Lehrerdienstrecht hat die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) am Mittwoch die Lehrergewerkschaft zu gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen ermächtigt. In einer von der GÖD-Bundeskonferenz einstimmig beschlossenen Resolution heißt es, dass das Präsidium zur Durchsetzung der Forderungen "gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen in allen notwendigen Intensitäten" einzusetzen ermächtigt wird.

Die Bundesregierung hatte das neue Lehrerdienstrecht am Dienstag im Ministerrat beschlossen. Das Dienstrecht sei "fair", "attraktiv" und "wichtig", ließ sich Beamtenministerin Gabriele Heinisch-Hosek gegenüber der Kritik der Lehrergewerkschaft nicht irritieren. Vielmehr ließ sie mit einer Kampfansage aufhorchen: Das Angebot, Lehrern in Schularbeitsfächern zwei Stunden Unterrichtspflicht zu erlassen, ist nicht mehr aktuell: "Wenn die Gewerkschaft das nicht anspricht, kann man annehmen, dass sie es nicht braucht."

Gewerkschaft berät über Streik

Am Mittwoch wird sich die Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) in ihrer Bundeskonferenz ab 11.30 Uhr mit dem neuen Lehrerdienstrecht beschäftigen. Die Lehrergewerkschaft könnte sich nach dem Scheitern der Verhandlungen den Sanktus für mögliche Kampfmaßnahmen holen.

Welche Maßnahmen in der Bundeskonferenz in Sachen Lehrerdienstrecht beschlossen werden, war im Vorfeld offen. Die Möglichkeiten der Lehrergewerkschaft können von einer Informationsoffensive bis zum unbefristeten Streik reichen. Allfällige Beschlüsse könnten dann tags darauf gleich im ÖGB-Vorstand abgesegnet werden. In der Regel wird aber kein konkreter Beschluss für die eine oder andere Maßnahme getroffen, sondern zunächst eine Art Vorratsbeschluss gefasst, der den einzelnen Gewerkschafts-Sektionen freie Hand bei der Wahl ihrer Mittel lässt.

Kein Verständnis für Arbeitskampf

abgewinnen. "Sehr bedauerlich" bezeichnete Vizekanzler Michael Spindelegger den im Raum stehenden Streik. "Kein Verständnis" hatte Unterrichtsministerin Claudia Schmied. Dass es sich um kein "Drüberfahren" handelt, stellte Gesundheitsminister Alois Stöger klar: "Es hat über 30 Verhandlungstage gegeben. Jetzt ist der Tag gekommen, Entscheidungen zu treffen."

Die Streitpunkte:


Unterrichtszeit: Ab 2019/20 sollen Junglehrer 24 Stunden/Woche (statt derzeit 20-22 Stunden) unterrichten, inklusive Lernzeiten bei Tagesbetreuung. Klassenvorstände bzw. Mentoren ersparen sich eine Stunde, auch Betreuungs-und Beratungsstunden gelten als Abschlagsstunden. Bleibt also mind. 22 Stunden klassischer Unterricht.
Gehalt: Einstiegsgehalt von 2.420 Euro brutto (Bundeslehrer derzeit: rund 2.220 Euro; Landeslehrer: 2.025) und 7 anstelle der derzeit 17 bis 18 Gehaltssprünge. Höchstgehalt nach 39 Jahren: 4.330 Euro (Bundeslehrer derzeit 5.140 Euro; Landeslehrer: 4.500 Euro) plus Zulagen (monatlich bis zu 36 Euro pro Wochenstunde). Extra Geld soll´s für etwa Bildungs-und Schülerberatung oder Berufsorientierung geben.
Ausbildung: Zulassung zum Unterricht künftig nach Abschluss des Bachelor-Studiums auch an AHS und BMHS. Derzeit ist dafür der Abschluss eines (etwas längeren) Magisterstudiums nötig.
Fachfremde Gegenstände: Laut Entwurf sollen Lehrer künftig vorübergehend aus wichtigen Gründen auch Fächer unterrichten dürfen, für die sie nicht lehrbefähigt sind. Das ist derzeit zwar schon in Haupt- und Neuen Mittelschulen Usus, wird aber trotzdem von der Gewerkschaft abgelehnt.


Die vier Szenarien, die die Lehrergewerkschaft nun durchziehen könnte:

Dienst nach Vorschrift hätte zur Folge: keine Schulmilch-Verteilung, Absage von Projektwochen, Skikursen, Schulfesten.

Dienststellenversammlung: Personalvertreter können die Kollegenschaft in der Dienstzeit zu Sitzungen einladen. Folge: Einzelne Unterrichtsstunden können entfallen.

Demonstrationen am Nachmittag oder Abend haben de facto keine Auswirkungen auf den Schulbetrieb – wohl aber auf den Verkehr.

Elterninfo: Eltern können via Mitteilungsheft oder E-Mails für die Anliegen der Lehrer sensibilisiert werden. Vorteil: Im Gegensatz zum Streik bringt man Eltern und Kinder nicht gegen sich auf.