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Chorherr: "Novelle ist ein echter Durchbruch"

Heute Redaktion
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"Die Novelle der Wiener Bauordnung bringt deutliche Verbesserungen in vielen Bereichen rund ums Bauen", ist der Grüne Gemeinderat Christoph Chorherr überzeugt. (c) picturedesk
"Die Novelle der Wiener Bauordnung bringt deutliche Verbesserungen in vielen Bereichen rund ums Bauen", ist der Grüne Gemeinderat Christoph Chorherr überzeugt. (c) picturedesk
Bild: zVg

Wohnen soll wieder günstiger werden. Daher verankert die Stadt Wien mit einer Novelle der Bauordnung erstmals das Kriterium Leistbarkeit als Ziel der Stadtplanung. Ebenfalls geplant ist das teilweise Aus für Airbnb.

Die Stadt Wien reformiert ihre Bauordnung und bessert in vielen Bereichen nach. So wird "Leistbares Wohnen" erstmals und gemeinsam mit Klimaschutz als Ziel der Wiener Stadtplanung in einem Gesetz verankert. Daneben soll – "Heute" hat bereits berichtet – der Schutz historischer Gebäude verstärkt und städtische Flächen besser genutzt werden. Die Neuerungen wurden heute von Wohnbaustadtrat Michael Ludwig (SPÖ) und dem Grünen Planungssprecher Christoph Chorherr vorgestellt.

"Die Novelle der Bauordnung ist das wichtigste Klimaschutz- und Denkmalschutzgesetz, das wir als Rot-Grün in Wien beschließen", betont der Grüne Planungssprecher und Gemeinderat Christoph Chorherr im Gespräch mit "Heute". Das neue Gesetz soll deutliche Verbesserungen in vielen Bereichen rund ums Bauen – vom Klimaschutz bis zur Stadtplanung bringen.

Leistbares Wohnen erstmals als Ziele der Stadtplanung verankert

In der Novelle der Wiener Bauordnung wurden erstmals leistbares Wohnen und Klimaschutz als Ziele der Stadtplanung im Paragraphen 1 verankert. Dies soll es bei künftigen Bauprojekten und städtebaulichen Verträgen leichter machen, leistbare Wohnungen und klimafreundliches Bauen schon von Beginn an mitzudenken und entsprechend mit den Bauträgern zu verhandeln.

"Der Anteil der Projekte, die durch Private realisiert werden steigt zunehmend. Mit der Novelle werden wir künftig eine gesetzliche Grundlage für jene städtebaulichen Verträge haben, mit denen wir leistbaren Wohnraum sicherstellen können", erklärt Chorherr. Als Beispiel nennt der Grüne Gemeinderat die Körnerkaserne in Penzing, wo laut städtebaulichem Vertrag Zweidrittel der fast 1.000 Wohnungen dem gemeinnützigen Wohnbau zuzurechnen sein werden.

Ausbau erneuerbarer Energie in Neubauten

In der neuen Bauordnung werden sich künftig erstmals auch Energie und Klimaschutz in den Planungszielen wiederfinden, und zwar in Form der sogenannten "Energieraumplanung". Damit sollen künftig für Neubauten höhere Klimaschutzanforderungen.

"Das ist ein echter Durchbruch, denn so schaffen wir es als Millionenstadt nahezu ohne fossile Brennstoffe auszukommen", betont Chorherr. Diese sollen künftig in neuen Gebäuden überhaupt nicht mehr verwendet werden dürfen, zentrale Gasanlagen nur dann, wenn sie hocheffizient und in Kombination mit Solarenergie angewendet werden. "Während andere Bundesländer über ein Ölheizungsverbot diskutieren, setzen wir es in Wien gesetzlich um. Auch – und für Wien viel relevanter – Gasthermen werden künftig in Neubauten nicht mehr möglich sein" erklärt Chorherr. Damit soll verhindert werden, dass diese Systeme einer Dekarbonisierung, also einer CO2-Neutralität, bis zum Jahr 2050 im Wege stehen. Zusätzlich soll bei Gebäudesanierungen auch die Wärmedämmung der obersten Geschossdecke verpflichtend werden.

Bessere Nutzung des städtischen Raumes - Aus für großflächige Supermarktschachteln

Auch die großflächigen, einstöckigen Baumärkte, Supermärkte, Kleider- und Tiergroßhandlungen, wie sie vor allem in den Wiener Vororten zu finden sind, sollen der Vergangenheit angehören.

"Diese verbrauchen mit ihren dazugehörigen großflächigen Parkplätzen enorm viel und teuren städtischen Raum", unterstreicht Chorherr.

In der neuen Bauordnung soll daher eine Begrenzung des großflächigen Einzelhandels im Betriebsbaugebiet und Industriegebiet eingeführt werden. Bisher benötigte der Handel für eine Nutzung bis 2.500 Quadratmeter keine eigene Widmung zum Bau eines Einkaufszentrums. "Wir hatten dagegen bisher keine rechtliche Handhabe, in der neuen Bauordung soll das nur mehr für Gebäudekomplexe bis 1.000 Quadratmeter möglich sein.

Damit soll dem Wildwuchs an einstöckigen "Supermarktschachteln" Einhalt geboten werden und die "Verschwendung von wertvoller Grundfläche" deutlich erschwert werden.

Verbot von kurzfristigen Vermietungen zu Beherbergungszwecken

Ein Dorn im Auge sind der Stadt auch die kurzfristigen gewerblichen Vermietungen von Wohnungen wie etwa AirBnB.

"Um im innerstädtischen Bereich Wohnfläche zurückzugewinnen, führen wir daher in der neuen Bauordung ein Verbot von kurzfristigen gewerblichen Vermietungen von Wohnungen in Wohnzonen ein", so Chorherr.

Davon betroffen sind nur jene Vermieter, die dies zum (gewerbescheinpflichtigen) Haupterwerb machen. "Private Vermieter, die nur ein Zimmer vermieten, dürfen das aber weiterhin tun", so Chorherr. Auch soll das Verbot nur in, nach der Wiener Flächenwidmung ausgewiesenen Wohnzonen gelten.

"Grund dafür ist, dass in vielen Metropolen, wie etwa New York, Paris oder Barcelona, wertvoller Wohnraum durch die gewerbliche Vermietung von Wohnungen durch Organisationen wie etwa AirBnB der Bevölkerung entzogen wird", erklärt Chorherr. Mit dem Verbot will die Stadt dieser Entwicklung will die Stadt Wien einen Riegel vorschieben.

Umweltfreundliche Mobilität in Neubauten

Auch im Bereich Mobilität werden zahlreiche Neuerungen in der Bauordnung verankert: So sind bei Neubauten nachrüstbare E-Ladestellen vorzusehen. Zudem soll es mehr Fahrradabstellplätze geben, genauer gesagt wird ein Abstellplatz pro 30 Quadratmeter Wohnfläche vorgesehen.

Bei kleineren Parzellen wie in der Gründerzeit (bis 1.000 Quadratmeter Grundfläche) wird den Eigentümern über eine magistratsinterne Richtlinie das Recht eingeräumt, auf die Errichtung einer Garage samt teurer Abstellplätze zu verzichten und statt dessen einmalig eine Ausgleichsabgabe zu entrichten.

Schutz des historischen Stadtbildes

Weil viele historische Gebäude in Wien nicht denkmalgeschützt, aber dennoch erhaltenswert und für das historische Stadtbild unverzichtbar sind, verstärkt die Stadt den Schutz dieser Bauwerke."Fälle wie der überraschende Abriss des Ottakringer Landhauses, eines Wirtshauses in einem schönen ehemaligen Fuhrwerkerhaus in der Albrechtsreithgasse, wird künftig nicht mehr möglich sein", betont Chorherr.

Die neue Bauordnung schützt historische Gebäude, "in dem künftig Gebäude in Schutzzonen nur mehr dann abgebrochen werden dürfen, wenn der Magistrat bestätigt, dass kein öffentliches Interesse durch Beeinträchtigungen des Stadtbildes betroffen ist", erklärt der Gemeinderat. Zusätzlich werden künftig auch "Schutzzoneninseln" möglich sein, mit denen einzelne Gebäude unter Schutz gestellt werden können.

Zudem wird die sogenannte "technische Abbruchreife" massiv verschärft. "Bis konnten Gründerzeithäuser völlig bewilligungsfrei

abgerissen werden. Alleine im vergangenen Jahr waren das 154. Das gehört nun der Vergangenheit an, ein großer Schritt in Richtung Erhalt von Wiens historischer Bausubstanz", ist Chorherr überzeugt.

(lok)