Österreich

Nach brutalem Ehestreit: Haftstrafe für Mutter

Nach einem eskalierten Ehestreit Anfang Juni in Schlüßlberg (Bez. Grieskirchen) kommt es am Montag nun zum Prozess am Landesgericht in Wels.

Heute Redaktion
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Der Haupttäter und seine Eltern stehen nun in Wels vor Gericht.
Der Haupttäter und seine Eltern stehen nun in Wels vor Gericht.
Bild: Matthias Lauber

Es waren Szene wie aus einem schlechten Film, die sich am 5. Juni in Schlüßlberg (Bez. Grieskrichen) abspielten. Wir berichteten.

Nachdem eine 31-Jährige ihrem Gatten (32) eine Affäre mit einem anderen Mann gestanden hatte, drehte dieser völlig durch. Er sperrte seine Gattin zu Hause ein, verabredete sich per Handy mit seiner Frau mit dem Nebenbuhler (52) bei einem Parkplatz in Schlüßlberg. Unfassbar: Zur Bewachung der eingesperrten Ehefrau kam die Mutter des 32-Jährigen in die Wohnung.

Baseballschläger, Stahlroute und Pistole

Der gehörnte Ehemann nahm als Verstärkung seinen Vater (58) sowie seinen Bruder (28) mit zur "Aussprache". Dort angekommen, attackierten sie den 52-Jährigen mit einem Baseballschläger und einer Stahlroute.

Zudem zog der der jüngere Bruder eine Pistole und zielte auf sein Opfer. Danach flüchteten die beiden und ließen ihr Opfer schwer verletzt zurück. Der Vater konnte wenig später in seiner Wohnung angetroffen werden.

Auch in Spital mit Umbringen bedroht



Das schwerverletzte Opfer fuhr die rund zwei Kilometer lange Strecke zu seiner Wohnung zurück, Erst dann informierte er die Polizei und wurde von einem Freund ins Klinikum Wels gebracht. Doch selbst da war keine Ruhe. Auch im Spital noch, wurde dem Verprügelten mit dem Umbringen gedroht. Polizisten bewachten deshalb den Eingang des Klinikums.

Der Bruder sowie dessen Eltern konnten schließlich von der Polizei gestellt und festgenommen werden. Der 32-jährige ist aber noch flüchtig. Am Montag stand die Familie in Wels vor Gericht. Am Abend bekam die Mutter wegen Freiheitsentzug eine achtmonatige Haftstrafe (zwei Monate unbedingt). Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verhandlung des Vaters sowie des Bruders des Haupttäters musste vertagt werden. Ein Gutachten fehlt noch.

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