Gesundheit

12 Grad – wie kalt es bei der Arbeit sein darf

Die Energiepreise steigen. Nicht nur Zuhause, sondern auch am Arbeitsplatz die Heizungen zurückgedreht. Was sein darf, verrät der Experte.

Christine Scharfetter
Ganz so einfach darf der Arbeitgeber nicht die Temperatur am Arbeitsplatz herunterdrehen. Die Arbeitsstättenverordnung legt die Grade fest.
Ganz so einfach darf der Arbeitgeber nicht die Temperatur am Arbeitsplatz herunterdrehen. Die Arbeitsstättenverordnung legt die Grade fest.
Getty Images/iStockphoto

Warm anziehen heißt es für viele Menschen wohl bald bei der Arbeit. Angesichts der Energiekrise und der hohen Kosten werden die Heizungen in vielen Betrieben jetzt zurückgedreht. Für die Temperatur im Arbeitsraum gibt es aber Untergrenzen. Welche, das verriet Harald Bruckern, Experte für Arbeitsrecht und -medizin bei der Arbeiterkammer Wien, gegenüber "Heute".

Die Temperaturgestaltung in Arbeitsräumen legt die Arbeitsstättenverordnung fest. Dabei kommt es auf die körperliche Belastung der Beschäftigten und die Luftgeschwindigkeit an, so der Referent von der Abteilung Sicherheit, Gesundheit und Arbeit.

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    Regelung bei Bürojobs

    Bei Tätigkeiten mit wenig körperlicher Belastung – etwa Bürojobs – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,10 Meter pro Sekunde (m/s) muss der Arbeitgeber der Regelung zufolge dafür sorgen, dass die Lufttemperatur zwischen 19 und 25 Grad Celsius beträgt.

    Mindestens 18 Grad im Verkauf

    Zwischen 18 und 24 Grad sind bei normaler körperlicher Belastung – Tätigkeiten im Verkauf oder handwerkliche Arbeiten – und einer maximalen Luftgeschwindigkeit von 0,20 m/s erlaubt. 

    Frostige Zeiten für Lagerarbeiter

    Bei hoher körperlicher Belastung und einer Luftgeschwindigkeit von 0,35 m/s gilt sogar eine Mindesttemperatur von zwölf Grad. Das wäre etwa bei Lagerarbeit der Fall.

    Die Mindesttemperatur muss außerdem bereits zu Arbeitsbeginn erreicht sein. Und in den Pausen gelten wieder andere Regelungen: Handelt es sich um einen Pausenraum, sind mindestens 21 grad angezeigt. Bei Wasch- oder Duschmöglichkeiten bedarf es sogar 24 Grad.

    "Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht."

    Sollte es zu Heiz-Konflikten mit dem Arbeitgeber kommen, ist ein etwaiger Betriebsrat die erste Anlaufstelle. Schließlich haben "Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Beschäftigten", so der Rechtsanwalt Raphael Schanda von der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei Körber-Risak gegenüber "ORF.at". "Wenn man die Leute ins Büro holt, muss man ihnen Wärme bieten." 

    Sparen auf Kosten der Gesundheit und Produktivität

    Außerdem setzen die Betriebe mit niedrigen Temperaturen die Gesundheit ihrer Angestellten aufs Spiel. Das kritisiert der Mediziner Richard Crevenna, Vorstand der Universitätsklinik für Physikalische Medizin, Rehabilitation und Arbeitsmedizin an der Medizinischen Universität Wien: "Zu tiefe Temperaturen können die Leistungsfähigkeit mindern, zu Unbehagen, zu einer möglichen Gefährdung der Gesundheit und zu erhöhtem Unfallrisiko führen."

    Verkühlungen, Atemwegsinfekte und Beschwerden des Bewegungsapparats wie Rückenschmerzen, Gelenkschmerzen, Muskelschmerzen und rheumatische Erkrankungen können laut Crevenna von zu niedrigen Raumtemperaturen begünstigt werden. Derartige Leiden sind bereits jetzt die häufigsten Ursachen für Krankenstände und Arbeitsausfälle.