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Praktikantin bekam für Vollzeit-Job nur 200 Euro

Schlechte Bedingungen und Hungerlöhne sind bei Pflichtpraktika keine Seltenheit. Die Gewerkschaft warnt vor "Schwarzen Schafen".

Clemens Pilz
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Nicht jeder Bürojob wird entsprechend honoriert.
Nicht jeder Bürojob wird entsprechend honoriert.
unsplash

Ein Pflichtpraktikum ist Teil vieler Ausbildungen. Nicht immer werden Praktikanten dabei aber so eingesetzt, wie es ihrem Status entspricht. Die Gewerkschaft GPA warnt vor Abzocke: Immer wieder würden Betroffene für Arbeiten herangezogen, die nicht ihrem Tätigkeitsbereich entsprechen. Auch komme es vor, dass Praktikanten wie Vollzeitarbeitskräfte eingesetzt werden – und im Umfang eines normalen Mitarbeiters für einen Hungerlohn tätig sind.

Die Gewerkschaft GPA erreichen jedes Jahr bis zu 100 Anfragen wegen fragwürdiger Praktika. "Wobei man sagen muss, dass viele junge Leute über ihre arbeitsrechtliche Situation nicht Bescheid wissen. Sie kennen ihre Rechte nicht und manche 'Schwarzen Schafe' nützen diese Leute als billige Arbeitskräfte aus", sagt Christian Hofmann, Bundesjungendsekretär bei der GPA. Besonders anfällig seien Branchen, in denen Pflichtpraktika nicht durch Kollektivverträge geregelt sind, etwa im Medien- und Kulturbereich, in der Werbung und auch in Gesundheits- und Sozialberufen.

200 Euro für 40 Stunden

So habe etwa eine Praktikantin in einer Werbeagentur 40 Stunden pro Woche in der Kundenakquirierung gearbeitet und für einen Job, den normalerweise ein Vollzeitmitarbeiter erledigt, 200 Euro und gratis Kaffee, Kuchen und Obst bekommen. "Solche Fälle hat es öfters gegeben, vor allem bei Werbeagenturen werden Leute teils deutlich unterentlohnt. Sie arbeiten wie eine reguläre Kraft, bekommen aber nur einen Bruchteil des Lohnes", so Hofmann. Im Falle der Praktikantin konnte die GPA aushelfen und eine Gehaltsnachforderung stellen, sie erhielt im Nachhinein mehr als 1.000 Euro nachbezahlt.

Betroffenen rät die Gewerkschaft, Arbeitszeiten genau aufzuschreiben, Arbeiterkammer oder GPA zu kontaktieren und Rechtsberatung einzuholen. "Praktikanten sollten sich immer die Frage stellen: Würde eine andere Person im Unternehmen für meine Tätigkeit Geld bekommen?", so Hofmann.