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Linzer YouTuber machen im Netz Jagd auf Pädophile

Heute Redaktion
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Markus Schulz und Fady Farhoud aus Linz betreiben den YouTube-Kanal "BadBroTV". Auf Facebook folgen ihnen dort mehr als 25.000 Leute. Wenn sie nicht gerade irgendeinen Schabernack vor der Kamera treiben, gehen sie im Internet einer anderen Tätigkeit nach. Sie decken vermeintliche Pädophile auf. Für die Polizei ist die Aktion fahrlässig und gefährlich und kann strafrechtliche Folgen haben.

Markus Schulz und Fady Farhoud aus Linz betreiben den YouTube-Kanal "BadBroTV". Auf Facebook folgen ihnen dort mehr als 25.000 Leute. Wenn sie nicht gerade irgendeinen Schabernack vor der Kamera treiben, gehen sie im Internet einer anderen Tätigkeit nach. Sie decken vermeintliche Pädophile auf. Für die Polizei ist die Aktion fahrlässig und gefährlich und kann strafrechtliche Folgen haben.

Am Donnerstagabend gingen die beiden auf Facebook wieder einmal live auf Sendung, um "einen Pädophilen zu rasieren". Durch Hinweise von ihren Fans, unter denen sich viele Jugendliche befinden, stöbern sie angeblich in den sozialen Netzwerken die Profile der vermeintlichen Pädophilen auf. 

Dann versuchen sie, diesen persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer zu entlocken, um sie so an den öffentlichen Pranger zu stellen. Unter ihren Anhängern erzeugen sie so viel Aufmerksamkeit. Allein das Live-Video vom Donnerstag wurde 1.400 Mal geteilt und über 12.000 Mal kommentiert.

"Absoluter Wahnsinn"

Für die Behörden ist die Aktion "absoluter Wahnsinn", warnt David Furtner von der Landespolizeidirektion Oberösterreich. "Ermittlung und Verfolgung von Straftaten sind einzig und allein Sache der Polizei", betont Furtner. Diese Art von Internet-Selbstjustiz sei unbedingt zu unterlassen. Es gebe genug Möglichkeiten, wie Bürger sich beteiligen können. Hinweise werden von der Polizei immer entgegengenommen und geprüft.

Irgendwelche Menschen derart eigenmächtig öffentlich als Pädophile zu brandmarken sei nicht nur unverantwortlich sondern auch strafbar. Je nach Fall kann es zu einer ganzen Reihe von Anzeigen kommen, etwa wegen Vermleumdung, gefährlicher Drohung oder gar Anstiftung zu einer Straftat. Zudem kann die Aktion auch zivilrechtliche Folgen haben, wenn persönliche Daten von Menschen ohne deren Zustimmung im Netz veröffentlicht werden.