Drei Jahrzehnte lang lebte ein Lkw-Fahrer aus dem Bezirk Braunau in ständiger Unsicherheit: Jedes Jahr wurde sein Arbeitsverhältnis im Winter einvernehmlich unterbrochen – mit dem Versprechen, ihn im Frühjahr wieder einzustellen.
Seit 1994 war der Mann so mit kurzen Unterbrechungen für das Unternehmen tätig. Immer wieder wurde sein Vertrag in den kalten Monaten auf Eis gelegt – offiziell wegen der Witterung und der wirtschaftlichen Lage.
Auch 2024 lief es nicht anders: Die Firma verabschiedete ihn mit der Zusicherung, ihn im Frühjahr wieder einzusetzen. Doch als die Temperaturen stiegen, blieb das ersehnte Arbeitsangebot aus.
Das Unternehmen vertröstete den Mann immer wieder auf einen späteren Zeitpunkt. In der Zwischenzeit wurde aber sogar ein neuer Fahrer eingestellt. Für den langjährigen Mitarbeiter war das Maß voll.
Er wandte sich an die Arbeiterkammer (AK), die prompt intervenierte. Sie setzte der Firma eine klare Frist: Entweder der Fahrer wird innerhalb von 14 Tagen wiedereingestellt oder ihm stehen Abfertigungszahlungen in Höhe von zwölf Monatsgehältern zu.
Plötzlich ging dann alles ganz schnell: Der Steuerberater des Unternehmens meldete sich. Er bestätigte, dass der Lkw-Fahrer wieder eingestellt wird.