Schmerzliche Erfahrung für eine erst 28-Jährige: Nachdem sie eine Pflegefreistellung für ihr erkranktes Kind genommen hatte, traf die Frau selbst die Grippe. Sofort ging sie zum Arzt, der sie für mehrere Tage krankschrieb.
Die Krankmeldung wurde noch am selben Tag elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt – eigentlich ein klarer Fall. Doch nur wenige Tage nach Beginn des Krankenstandes erhielt die junge Mutter ihre Kündigung.
Der Grund? Sie habe während ihrer eigenen Krankheit weiterhin ihr Kind betreut. Das war für den Arbeitgeber ein vermeintlicher Hinweis darauf, dass sie nicht wirklich krank sein konnte.
Das wollte die 28-Jährige nicht auf sich sitzen lassen – sie wandte sich an die Arbeiterkammer Perg. Die Experten schritten sofort ein und versuchten, das Arbeitsverhältnis zu retten. Doch der Chef stellte sich stur. Er weigerte sich, die Kündigung zurückzunehmen.
Die Frau entschloss sich daraufhin, den Rechtsweg zu beschreiten. Vor dem Arbeits- und Sozialgericht nahm die Sache schließlich eine überraschende Wendung: Die Entlassung wurde in eine einvernehmliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses umgewandelt. Dazu erhielt die 28-Jährige Beendigungsansprüche in Höhe von 2.000 Euro.
Auch eine andere Mutter aus Oberösterreich musste sich gegen ihren Chef behaupten: Sie war in einem großen Unternehmen beschäftigt, auch in leitender Funktion. Nach der Babypause wollte sie ihre Stunden reduzieren und in Elternteilzeit arbeiten.
Doch ihr Vorgesetzter war nicht einverstanden: Falls sie nicht 30 Stunden pro Woche arbeiten könne, würde er sie auf eine andere – weniger verantwortungsvolle Funktion – versetzen. Die Folge: Sie werde "deutlich weniger verdienen".