Die Oberösterreicherin war seit mehreren Jahren in einem großen Unternehmen beschäftigt – zuletzt in leitender Funktion. Nach der Babypause wollte sie ihre Stunden reduzieren und in Elternteilzeit arbeiten. Der Grund: Die Öffnungszeiten der Krabbelstube in ihrem Wohnort ließen nicht mehr zu.
Der Arbeitgeber war damit nicht einverstanden: Wenn die Frau ihren ursprünglichen Job behalten wolle, müsse sie nahezu 30 Stunden pro Woche arbeiten, so die Auskunft. Falls ihr das nicht möglich sei, versetze man sie auf eine andere, weniger verantwortungsvolle Funktion. Die Folge: Sie werde "deutlich weniger verdienen".
Das ließ sich die Betroffene nicht gefallen und wandte sich an die AK Oberösterreich. Die Experten übernahmen die Vertretung im Gerichtsverfahren, das der Arbeitgeber eingeleitet hatte. Schlussendlich wurde ein Vergleich geschlossen, mit dem die Mutter gut leben konnte.
„Solange unser Bundesland Schlusslicht ist, wird sich an den beruflichen Chancen von Müttern und Vätern wenig ändern.“AK-Präsident Andreas Stanglüber die Kinderbetreuung in OÖ
Für Arbeiterkammer-Präsident Andreas Stangl zeigt der Fall, wie wichtig der Ausbau der Kinderbildungseinrichtungen sei. "Solange unser Bundesland hier Schlusslicht ist, wird sich an den beruflichen Chancen von Müttern und Vätern wenig ändern."
Die AK fordert eine kostenlose ganzjährige und ganztägige Kinderbetreuung sowie einen Rechtsanspruch auf einen Platz ab dem zweiten Lebensjahr. Die Organisation berät Eltern in allen Fragen zu Schwangerschaft und Mutterschutz, Karenz und Kinderbetreuungsgeld sowie in Fällen von Elterndiskriminierung.