Ein Lastwagen einer südsteirischen Transportfirma beschäftigt nun die Ermittler. Das Fahrzeug war laut "Kronen Zeitung" mit mehreren Aufschriften versehen, die als rechtsextreme Anspielungen gewertet werden könnten. Nachdem ein Passant den Lkw in Graz fotografiert und Anzeige erstattet hatte, wurde das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung eingeschaltet.
Aufgefallen war der Lkw am Montag bei einer Baustelle am Grazer Lendplatz. Über dem Fahrerhaus stand der Schriftzug "Führerhaus", an den Seitenfenstern waren die Parolen "Klagt nicht, kämpft" und "Arbeit macht frei" zu lesen.
Vor allem die Aufschrift "Arbeit macht frei" sorgt für Aufsehen. Der Satz ist von den Eingängen mehrerer nationalsozialistischer Konzentrations- und Vernichtungslager bekannt.
"Der Slogan ist bekannt. Er will die Verbrechen des Nationalsozialismus verharmlosen und die Opfer verhöhnen", erklärt Daniela Grabovac, Leiterin der steirischen Extremismus-Präventionsstelle "next" gegenüber der "Krone".
Dadurch könnte der Tatbestand des § 3g des Verbotsgesetzes erfüllt sein. Zusätzlich komme auch eine Verwaltungsstrafe von bis zu 10.000 Euro infrage. Ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Delikt vorliegt, hängt laut Staatsanwaltschaft vom Vorsatz jener Person ab, die die Aufschrift angebracht hat.
Die beiden anderen Schriftzüge erfüllen nach Angaben der Expertin nicht automatisch den Tatbestand des Verbotsgesetzes. "Führerhaus" sei als Anspielung nicht eindeutig, auch "Klagt nicht, kämpft" sei historisch nicht ausschließlich dem rechtsextremen Milieu zuzuordnen.
Unklar ist derzeit auch, wer die Aufkleber angebracht hat und ob die Spedition davon wusste. Eine Anfrage blieb unbeantwortet. Fest steht allerdings, dass ein Foto des Lastwagens mit der Aufschrift "Führerhaus" bereits im März 2020 auf der Instagram-Seite des Unternehmens veröffentlicht worden war.
Nach der Anzeige laufen nun die Ermittlungen. "Das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung wurde verständigt", bestätigte die steirische Polizei gegenüber der Tageszeitung.
Ob es am Ende zu einer Anklage oder einer Verwaltungsstrafe kommt, sollen nun die weiteren Ermittlungen klären. Für die Verantwortlichen gilt die Unschuldsvermutung.