Ehemaliger "Skinhead"

Mitten im Stadion – Fußballfan zeigt seine Nazi-Tattoos

Mit Hakenkreuz, SS-Totenkopf und Rune zeigte sich ein Grazer im Fußballstadion und auf Facebook. Dafür wurde der 53-Jährige nun verurteilt.
Österreich Heute
21.07.2026, 15:38
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Ein 53-jähriger Grazer ist am Dienstag wegen NS-Wiederbetätigung verurteilt worden. Der Mann hatte seine nationalsozialistischen Tätowierungen öffentlich bei einem Fußballspiel sowie auf seinem frei zugänglichen Facebook-Profil gezeigt.

Oberkörperfrei im Stadion

Ein SS-Totenkopf, ein Hakenkreuz im Nacken und eine Rune am Finger brachten einen 53-jährigen Grazer vor das Schwurgericht. Der Mann hatte die verbotenen NS-Symbole nicht nur tätowiert, sondern sie auch öffentlich präsentiert – unter anderem oben ohne auf der Tribüne eines Fußballstadions sowie auf seiner öffentlichen Facebook-Seite, wie die "Kronen Zeitung" berichtet.

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Für die Staatsanwaltschaft war damit der Tatbestand der NS-Wiederbetätigung erfüllt. "Er hat sich diese Tätowierungen nicht nur stechen lassen, er hat sie auch öffentlich zur Schau gestellt", sagte Staatsanwalt Otto Ferrari vor Gericht laut der "Kronen Zeitung". Es gehe nicht um die Gesinnung des Angeklagten, sondern um die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts.

Angeklagter spricht von "Blödsinn"

Der Verteidiger räumte ein, dass bereits das öffentliche Zeigen solcher Tattoos für eine Verbreitung ausreiche. Gleichzeitig verwies er auf die schwierige Kindheit seines Mandanten, dessen Zeit im Heim und seinen späteren Einstieg in die Skinhead-Szene. Seit 2017 habe sich der Mann nichts mehr zuschulden kommen lassen.

Der Angeklagte selbst bezeichnete die Tätowierungen als "Blödsinn". "Ich hab mir leider nichts dabei gedacht. Das war fahrlässig von mir. Ich wusste ja, dass ich sie nicht zeigen darf", erklärte er. Auf die Frage des Richters, warum er sich die Motive stechen ließ, sagte der 53-Jährige, er habe nach einer Heimopferrente beschlossen, sich "mein Leben stechen zu lassen". Die Skinhead-Szene sei damals "seine Familie" gewesen.

Gericht beschloss Haftstrafe

Das Schwurgericht verurteilte den Invaliditätspensionisten schließlich zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt. Der 53-Jährige meldete Berufung an. Er begründete dies damit, dass er bei einem Haftantritt seine Wohnung verlieren würde. Das Urteil ist daher noch nicht rechtskräftig.

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