Österreich

Lkw-Schwerpunktkontrolle: 15 Prozent beanstandet

Heute Redaktion
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Schwerpunktkontrolle von Lkw in NÖ am Dienstag: Von 599 Schwerfahrzeugen wurden 90 beanstandet. Vier Mal wegen fehlender Winterreifen, 86 Mal wegen fehlender Schneeketten.

Auch für Schwerfahrzeuge gilt ab 1. November Winterausrüstungspflicht. 30 Beamte standen deshalb am Dienstag an drei Verkehrskontrollplätzen in Niederösterreich im Einsatz, um Lkw zu überprüfen.

Nicht nur in Bruck an der Leitha fanden Überprüfungen statt. Erstmals wurde auch zeitgleich an dem erst im Sommer eröffneten Verkehrskontrollplatz Schrick in der Gemeinde Gaweinstal (Bezirk Mistelbach) an der Nord/Weinviertel Autobahn (A5) sowie an der Westautobahn (A1) bei Haag kontrolliert.

Schwerfahrzeuge über 3,5 Tonnen müssen zumindest auf den Antriebsrädern Winterreifen montiert haben und geeignete Schneeketten mitführen - unabhängig davon, ob Schnee auf der Fahrbahn liegt oder nicht.

Beanstandungen gingen zurück

Bei den Kontrollen wurde auch überprüft, ob die Mindestprofiltiefe von sechs Millimeter bei Diagonalbauweise und fünf Millimeter bei Radialreifen passen, sagte Willy Konrath, stellvertretender Leiter der Landesverkehrsabteilung Niederösterreich. Bei Missachtung müssen ausländische Fahrer eine Sicherheitsleistung von 300 Euro pro Delikt bezahlen, inländische Fahrer werden angezeigt. Bei Gefahr im Verzug - etwa wenn die Bremsen defekt sind, der Lenker völlig übermüdet oder das Fahrzeug überladen ist - muss der Lkw abgestellt werden und darf nicht mehr weiterfahren.

2016 gab es bei 25 Prozent der Lkw Beanstandungen. Im vergangenen Jahr war das nur noch bei 20 Prozent der Fall. Heuer wurde eine positive Bilanz gezogen, nur 15 Prozent der Schwerfahrzeuge wurden beanstandet.

Insgesamt wurden an den drei Verkehrskontrollstellen an der A1, A4 und A5 am Dienstag laut Asfinag 599 Lkw kontrolliert. 90 Fahrzeuge wurden beanstandet. Vier Mal wegen fehlender Winterreifen, 86 Mal wegen unzureichender Schneeketten. 132 Mal wurde gegen diverse Verkehrsvorschriften und Ruhezeitenbestimmungen verstoßen. (red)