Coronavirus

Nun kommt Forderung nach Mahnungen statt Corona-Strafen

Rechtsanwaltskammer-Präsident Wolff kritisiert die teilweise falschen Angaben der Regierung über die Ausgangsbeschränkungen und fordert mehr Klarheit.

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Lockdown: Wolff fordert Ermahnungen statt Corona-Strafen
Lockdown: Wolff fordert Ermahnungen statt Corona-Strafen
Picturedesk, privat

Seit Dienstag befindet sich Österreich im harten Lockdown. Die entsprechende Verordnung ist für den einen oder anderen aber noch immer nicht zur Gänze verständlich. Auch die Gründe für Lockdown-Strafen und die Höhe jener sind unklar. 

Die Rechtsanwaltskammer legt den Behörden ans Herz, bei den Lockdown-Kontrollen auf Strafen zu verzichten und stattdessen auf das Mahnen der Menschen zu setzen. Der aktuelle Entwurf der Verordnung ist aus Sicht des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Rupert Wolff zwar "sehr viel genauer und sorgfältiger gemacht als die Vorgänger-Verordnungen". Allerdings äußerte Wolff im APA-Interview dennoch Kritik an den teils falschen Angaben der Regierung über die Ausgangsbeschränkungen. Zudem fordert er klare Regeln für berufstätige Eltern.

"Ich würde mir wünschen, dass die Politik klarer kommuniziert, weil, nur wenn die Bevölkerung das alles versteht, wird sie das auch akzeptieren", schilderte Wolff.

"Kommunikation zu wenig klar und umfassend"

Er kritisiert insbesondere, dass bei der Lockdown-Verkündung am Samstag zuerst davon die Rede war, dass das Verlassen des privaten Wohnbereiches nur aus vier Gründen zulässig wäre. In der Verordnung finden sich aber neun Ausnahmen. Und auch die zuerst von Kanzler Kurz (ÖVP) in den Raum gestellte Einschränkung auf nur eine haushaltsfremde Kontaktperson findet sich in der Verordnung nicht.

In der Verordnung niedergeschrieben ist nur, dass man sich mit "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird" treffen darf. Dies können laut den Erläuterungen zur Verordnung durchaus auch mehrere Kontaktpersonen sein. "Da war mir die Kommunikation zu wenig klar und umfassend", kritisierte der Rechtsanwalt. Unklar sei laut Wolff außerdem, wie der regelmäßige Kontakt zu einer Person im Zweifelsfall nachgewiesen werden soll:

"Muss ich da ein Standortprotokoll meines Handys der letzten drei Monate vorlegen?"

Mahnen statt strafen

Aus all diesen Gründen hofft Wolff nun, dass die Behörden bei den Kontrollen der Maßnahmen nicht auf Strafen setzen, sondern viel eher auf das Aufklären und Ermahnen. Überdies müsse das Innenministerium die Polizei genauer anweisen, wie bei den Maßnahmen-Kontrollen Missverständnisse darüber zu vermeiden sind, was nun erlaubt und was verboten ist. Grundsätzlich lobt Wolff aber die Qualität der Verordnung: "Es ist sorgfältig gemacht. Man hat versucht, möglichst alle Bereiche zu bedenken. Auslegungsbedarf wird es immer geben."

Wolff zufolge bedarf es aber einer klaren Regel dafür, dass Eltern, die sich für Distance Learning entscheiden und ihre Kinder nicht in die Schule schicken, von der Arbeitspflicht befreit werden.

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