Lockdown für Ungeimpfte offenbar verfassungswidrig

Der Lockdown für Ungeimpfte sorgt weiterhin für Diskussionen. Am 15. November 2021 trat dieser in Kraft. Jene ohne Impfung oder Genesung sind vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sie dürfen beispielsweise nicht im Non-Food-Handel einkaufen oder Lokale und kulturelle Veranstaltungen besuchen.
Klimek: Keine wissenschaftlichen Belege
Der Hauptausschuss des Nationalrates hat am Donnerstag eine weitere Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte bis mindestens 30. Jänner abgesegnet. Komplexitätsforscher Peter Klimek ließ mit einer Aussage aufhorchen, wonach es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass diese Maßnahme überhaupt wirke.
Wenn das zutrifft, wäre der Lockdown für Ungeimpfte verfassungswidrig, so der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Er selbst kenne auch keinen Hinweis auf die Wirksamkeit dieser Ausgangsbeschränkungen, betonte der Jurist. Ein Problem sei aber, dass die Maßnahme kaum kontrollierbar ist.
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