Lockdown für Ungeimpfte offenbar verfassungswidrig

Polizei führt Corona-Kontrollen durch.
Polizei führt Corona-Kontrollen durch.LPD OÖ/Michael Dietrich
Seit 15. November gilt in Österreich der Lockdown für Ungeimpfte. Doch dieser könnte laut dem Verfassungsrechtler Heinz Mayer verfassungswidrig sein.

Der Lockdown für Ungeimpfte sorgt weiterhin für Diskussionen. Am 15. November 2021 trat dieser in Kraft. Jene ohne Impfung oder Genesung sind vom öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sie dürfen beispielsweise nicht im Non-Food-Handel einkaufen oder Lokale und kulturelle Veranstaltungen besuchen.

Klimek: Keine wissenschaftlichen Belege

Der Hauptausschuss des Nationalrates hat am Donnerstag eine weitere Verlängerung des Lockdowns für Ungeimpfte bis mindestens 30. Jänner abgesegnet. Komplexitätsforscher Peter Klimek ließ mit einer Aussage aufhorchen, wonach es keine wissenschaftlichen Belege dafür gebe, dass diese Maßnahme überhaupt wirke.

Wenn das zutrifft, wäre der Lockdown für Ungeimpfte verfassungswidrig, so der Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Er selbst kenne auch keinen Hinweis auf die Wirksamkeit dieser Ausgangsbeschränkungen, betonte der Jurist. Ein Problem sei aber, dass die Maßnahme kaum kontrollierbar ist.

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