Coronavirus

Was jetzt noch erlaubt ist und was nicht

Ab Dienstag ist Lockdown – was dann verboten und erlaubt ist, fasst "Heute" zusammen: 

Heute Redaktion
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Nicht nur Fitnessstudios müssen vorerst geschlossen bleiben.
Nicht nur Fitnessstudios müssen vorerst geschlossen bleiben.
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Das ist ab Dienstag nicht mehr erlaubt

Universitäten zu: Die Hochschulen stellen auf Fernunterricht um, die Uni-Bibliotheken bleiben aber weiterhin zugänglich.
Restaurants geschlossen: In den Gasträumen der Restaurants und in Schanigärten ist keine Bewirtung gestattet.
Museen geschlossen: Der Kunst keine Zeit. Es ist nicht möglich, seine Freizeit in Museen und Ausstellungen zu verbringen.
Kinos gesperrt: Der gesamte Kulturbereich steht still. Auch Oper, Theater, Kabaretts und Jazz-Lokale müssen schließen.
Fitnessstudios geschlossen: Kein Körpertraining erlaubt. 
Bordelle machen dicht: Triebhafte Menschen müssen Verzicht üben, professioneller Intimkontakt ist derzeit nicht erlaubt.
Bars und Clubs zu: Die Nachtgastronomie fällt jetzt völlig aus. Auch Clubs und Casinos dürfen bei hohen Strafen nicht öffnen.
Privatpartys teilweise verboten: Feiern in Garagen, Gärten, Scheunen verboten. Wohnungspartys nicht eindeutig geregelt.
Theater-Vorhang fällt: Kabarett, Oper, Theater, Events, Konzerte finden nun zumindest einen Monat nicht statt.
Amateur-Sport pausiert, aber… Indoor & outdoor alles verboten, auch für Kinder. Tennisplätze-, hallen sind zu, nur Golf geht.
Bäder geschlossen: Besuch von Schwimmbädern und Saunas ist nicht erlaubt, obwohl Mindestabstand unter Wasser nicht gilt.

Das geht auch im Lockdown noch

Arztbesuche gestattet: Ordinationen geöffnet, Hygienemaßnahmen im Wartezimmer gelten, Terminvereinbarung empfohlen
Autofahren erlaubt: Die Benutzung eines Pkw ist auch nach 20.00 Uhr erlaubt, wenn ein Rechtfertigungsgrund dafür vorliegt.
Betriebskantinen offen: Die Verpflegung im Unternehmen ist gesichert, es gelten die üblichen strengen Hygiene-Vorschriften.
Einkaufszentren offen: In den Shopping-Centern läuft der Betrieb (mit massiven Hygiene-Auflagen) weiter, die Kinos sind zu.
Einzelhandel läuft weiter: Geschäfte dürfen weiter offen halten, aber nur ein Kunde auf 10 Quadratmeter Verkaufsfläche.
Friedhofsbesuche erlaubt: Abstandsregel gilt. Bischofskonferenz rät, auf Trauerfeiern am Friedhof derzeit zu verzichten.
Friseure frisieren: Es gibt weiter drei gute Gründe für Friseurbesuch: Waschen, Schneiden, Legen. Natürlich gilt Maskenpflicht.
Hauszustellung geht: Gastronomie darf Speisen von 6 bis 20 Uhr zur Abholung anbieten, Lieferung ist rund um die Uhr möglich.
► Joggen ist drin, wenn Körperkontakt vermieden wird. Man darf jetzt sogar mit dem Auto oder den Öffis zum Laufen anreisen
Kindergärten offen: Für die Kleinen wird weiterhin gesorgt. Auch hier gelten strenge Hygiene-Regeln für die Betreuer.
Marktverkauf läuft: Einkaufen am Naschmarkt oder anderen Märkten ist erlaubt. Abstandsregeln müssen eingehalten werden.
Öffis, Taxis benutzbar: Es gilt Maskenpflicht und Abstandsregel in Öffis und Taxis, sonst keine weiteren Beschränkungen.
► Gottesdienste finden statt: In Kirchen, Moscheen, Kultustempeln gilt Maskenpflicht, max. 50 Personen bei Begräbnissen.
Pflegeheim-Besuch teilweise erlaubt: Besucher werden beim Betreten der Heime auf Corona getestet. Maskenpflicht.
Profi-Fußball erlaubt, nur die Zuschauer müssen zu Hause bleiben. Das gilt auch für alle Spitzensport-Veranstaltungen.
Schulen teilweise geöffnet:  Volks- und Hauptschulen sowie Unterstufen offen. Nur für Oberstufen gilt Distance-Learning.
Supermärkte bleiben offen: Einkauf mit Maske und Abstandsregeln bleibt erwünscht, Einlasskontrollen sind möglich.
Besuche teils o.k. "Eigener privater Wohnbereich" darf zwischen 20.00 und 06.00 Uhr nicht verlassen werden. Es gibt Ausnahmen.
Spaziergänge teilweise erlaubt: Maximal sechs Personen aus maximal zwei Haushalten plus maximal sechs Kindern geht.

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