Sonntagabend sorgt ein Facebook-Posting für ordentlich Diskussionsstoff. Die Wiener Mode-Legende Nici Venturini kündigte an, ab 11. Jänner wieder seine Pforten in der Spiegelgasse 9 für Kundschaft zu öffnen – trotz Lockdowns! Drohen dem Italienstämmigen nun hohe Strafen?
"Als Mitglied im Bekleidungsgewerbe dürfen wir lt. geltender Verordnung - unter Einhaltung aller Maßnahmen - unser Geschäft in der Spiegelgasse 9 geöffnet halten. Auch Anproben werden wieder möglich sein", so der Modemacher. Ein Stammgast kommentiert prompt: "Ich komme gleich vorbei!"
Eine Aussendung der Wirtschaftskammer vom 28. Dezember schafft Klarheit. Dort häuften sich offenbar die Anfragen verzweifelter Unternehmer, was im Verordnungswirrwarr nun gelte.
"Dadurch entsteht der Eindruck, dass nur Lebensmittelgeschäfte, Apotheken usw. offen haben, produzierende Handwerksbetriebe oder nicht körpernahe Dienstleister aber nicht. Das entspricht jedoch nicht der Rechtslage", so Bundesinnungsmeisterin Christine Schnöll.
Tatsächlich waren Schneidereien, wie jene von Gino Venturini, nie geschlossen. Beim Abmessen, Anprobieren und Abstecken ist jedoch das Tragen einer FFP2-Maske per Verordnung vorgeschrieben.
"Für unsere Mitgliedsbetreibe ist diese Klarstellung existenziell wichtig, ist doch die Nachfrage durch den Ausfall jeglicher Veranstaltungen und Feiern von der Hochzeit über Bälle bis zu den Familienfeiern ohnehin schon extrem rückläufig", so Schnöll in der Aussendung.