Kurioser Fall im Bezirk Baden! Nachdem ein Hotel den Chef gewechselt hatte, können sich die Reinigungskräfte nun über eine unerwartete Zahlung freuen. Laut der Arbeiterkammer (AK) Niederösterreich war dem neuen Eigentümer nämlich eine Ungereimtheit bei den Gehältern aufgefallen.
Demnach soll der vorherige Chef die Änderung im Kollektivvertrag bei den Löhnen nicht berücksichtigt haben. So wurden langjährige Mitarbeiter – nicht wie eigentlich vorgesehen – bessergestellt.
Anstatt dies weiterlaufen zu lassen, handelte der neue Hoteleigentümer und schickte seine Angestellten zur Arbeiterkammer. Die AK sollte die Differenz ausrechnen und sicherstellen, dass möglichst keine Ansprüche der Reinigungskräfte verloren gehen.
Zudem habe sich der Hotel-Chef dazu bereiterklärt, die offenen Ansprüche aus eigener Tasche zu zahlen, sollte der alte Arbeitgeber dem nicht nachkommen. Schlussendlich konnte man für die Betroffenen jeweils 672 Euro sichern.