Lottogewinner bringt Kunden um 4 Mio. Euro

Ein 57-jähriger Linzer wurde am Dienstag am Linzer Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt.
Ein 57-jähriger Linzer wurde am Dienstag am Linzer Landesgericht zu drei Jahren Haft verurteilt.Bild: justiz.gv.at
Ein Versicherungsmakler und Lottomillionär wurde am Dienstag am Linzer Landesgericht zu drei Jahren Haft (nicht rechtskräftig) verurteilt.

Der 57-jährige Linzer hatte sich ganz einfach verspekuliert. Der Schaden: enorm. In einem Zeitraum von zwanzig Jahren sollen, so die Anklage, über vier Millionen Euro verzockt worden sein! Als Versicherungsmakler gaukelte er sechs seiner Kunden vor, er würde ihr Geld in sichere Wertpapierdepots anlegen. Experten würden diese betreuen.

Damit niemand Zweifel hegte, soll er den Kunden gefälschte Belege mit dem Firmenlogo der Versicherung samt gefakter Unterschriften vorgelegt haben. Sie dokumentierten die Geldflüsse, die so aber nicht stattgefunden haben sollen.

Lottogewinn und Hausverkauf

Am Anfang schien auch alles ganz gut zu laufen. Doch irgendwann stellten sich die erhofften Aktiengewinne ein, die Kunden bestanden nach und nach auf ihre Auszahlungen.

Die Verluste waren einfach zu hoch! Um den Forderungen nachkommen zu können, soll der Linzer sogar sein Haus verkauft haben, verwendete auch Gewinne aus Poker-Turnieren dafür. Doch selbst ein unverhoffter Lottogewinn in der Höhe von einer Million Euro konnte die Löcher nicht stopfen.

Verwendete Kundengelder für Auszahlungen

Der Vorwurf: Er soll schließlich mit neuen Kundengeldern andere Anleger ausbezahlt haben, die auf Auszahlungen bestanden hätten.

Immerhin 1,5 Mio. Euro soll der 57-Jährige noch zurückzahlen haben können. 2016 sah er dann aber keinen Ausweg mehr, zeigte sich selbst an.

Frau sei Pflegefall

Sein Verteidiger plädierte vor Gericht in Linz auf eine bedingte Haftstrafe und der Möglichkeit einer Fußfessel – die Ehefrau seines Mandanten sei ein Pflegefall.

Das Schöffengericht ließ dies aber nicht als mildernde Umstände gelten, sprach den 57-Jährigen wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs und Urkundenfälschung schuldig.

Das Urteil: Drei Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig!

(cru)

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