Politik

Lugner würde Merkel zum Opernball einladen

Heute Redaktion
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Richard Lugner ärgert sich, dass er zu den ORF-Duellen der Bundespräsidentschaftskandidaten nicht eingeladen wurde. Er hat deshalb Beschwerde bei der KommAustria wegen Verstoßes gegen das ORF-Gesetz eingebracht. Außerdem äußerte er sich, wen er nach einem Sieg bei der anstehenden Wahl zum Opernball einladen würde

ärgert sich, dass er zu den ORF-Duellen der Bundespräsidentschaftskandidaten nicht eingeladen wurde. Er hat deshalb Beschwerde bei der KommAustria wegen Verstoßes gegen das ORF-Gesetz eingebracht. Außerdem äußerte er sich, wen er nach einem Sieg bei der anstehenden Wahl zum Opernball einladen würde

Wie er in einem Interview mit "Wien Heute" erzählte, würde der Baumeister prominente Staatsgäste nach Wien lotsen: "Ich würde keine unbekannten EU-Staatspräsidenten einladen. Ich würde zum Beispiel Angela Merkel einladen, die kennt man in Österreich. Oder jemand aus einem royalen Königshaus wäre interessant. Ich würde auch Putin einladen, das ist ein toller Mann."

Bei der Wahl - ein Einzug in die Stichwahl ist unwahrscheinlich - setzt er vor allem auf Volksnähe: "Ich bin der Volksnächste von allen Kandidaten. Nach meinen Wahlkampfauftrittten und dem, was ich dort sage, habe ich eigentlich eine breite Zustimmung. Dass es Leute gibt, die micht nicht wollen, ist klar. Lugner polarisiert. Und den Lugner mag man, oder mag man nicht, dazwischen gibt es wenig."

Klage gegen ORF angedacht

Lugners Anwalt Alexander Scheer wirft dem ORF vor, "Lugner durch die Nichteinladung bewusst zu schaden oder sogar anderen Kandidaten dadurch zu unterstützen". In einem Brief an die ORF-Führung und die Vertreter der ORF-Aufsichtsgremien wurde der Küniglberg informiert.

Der ORF argumentiert, dass Lugner kein relevanter Kandidat sei. Das findet Lugners Anwalt "eine massive Anmaßung, wenn er diese Meinung wirklich vertreten würde".

Unterstützung für Lugners Beschwerde kommt vom ORF-Publikumsrat. Mehrere Mitglieder kritisierten die Nichteinladung. Eva Blimlinger, Rektorin der Akademie der bildenden Künste Wien, die von den Grünen in den Publikumsrat entsandt wurde, findet es eine "grobe Verletzung des ORF-Gesetzes".

Du findest ernsthaft, man müsste wg. eines selbsternannten "Kasperls" 15 statt 10 Streitgespräche senden? Fände ich absurd.
— Armin Wolf (@ArminWolf)
ORF bleibt dabei

Der ORF bleibt bei seiner Entscheidung, Fernsehchefredakteur Fritz Dittlbacher erläuterte dies, "auf Ersuchen des Generaldirektors", in einem Brief an den Publikumsrat. Er schreibt allen fünf Kandidaten (außer Lugner) die Chance zu, in die Stichwahl zu kommen. Deshalb habe man diese fünf auch zu diesem Sonderformat (Zweierduelle) eingeladen.

Auch in vergangenen Wahlzeiten habe es, neben den politisch und auch journalistisch relevanten Kandidaten, weitere Bewerber gegeben: "Für sie hat das ORF-Fernsehen stets eine breite Palette von Berichterstattung vorgesehen".

Das ORF-Gesetz sieht Dittlbacher nicht gebrochen, darin sei die "Information des Publikums über wahlrelevante Aussagen und Ereignisse" vorgesehen. Formatanspruch bestehe keiner, das sei zuletzt auch nach der Nationalratswahl 2013 bestätigt worden.