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Mache ich mich strafbar, wenn ich WhatsApp nutze?

Der Messenger WhatsApp setzt das Mindestalter in Europa von 13 auf 16 Jahre herauf. Was dies für jüngere Nutzer und ihre Eltern bedeutet.

Heute Redaktion
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Derzeit werden WhatsApp-Nutzer darum gebeten, den neuen Nutzungsbedingungen zuzustimmen. Dabei muss auch bestätigt werden, dass man mindestens 16 Jahre alt ist. Für Eltern ist die rechtliche Situation dabei jedoch unklar, wie uns eine besorgte Leserin schreibt.

"Obwohl ich den neuen Medien eher kritisch gegenüberstehe, kann ich es nicht verstehen, dass mein Sohn nun ein Jahr auf WhatsApp verzichten sollte und so sozial ins Abseits gerät", so die Mutter eines Buben, der kürzlich 15 Jahre alt geworden ist.

Unklare Situation

Auf der Website von WhatsApp wird klar beschrieben, dass man mindestens 16 Jahre alt sein muss, um sich zu registrieren und den Dienst zu nutzen. Wer jünger ist und es dennoch macht, verstößt daher gegen die Nutzungsbedingungen. Die App müsste theoretisch vom Smartphone entfernt werden.

Eveline Hipeli, Dozentin an der Pädagogischen Hochschule Zürich, würde Eltern nicht dazu raten, ihr Kind bezüglich der Altersangabe zum Schwindeln zu animieren. Stattdessen sollten diese das Thema besprechen und erklären, warum bei den Nutzungsbedingungen eine Veränderung ansteht. Es sei jedoch anzunehmen, dass einige jüngere Nutzer den Richtlinien selbständig zustimmen, da in diesem Alter ja viele ein eigenes Gerät besitzen.

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Aus rechtlicher Sicht ist daran nichts auszusetzen. Der auf IT-Recht spezialisierte Anwalt Martin Steiger erklärt, dass sich nichts ahnende Eltern und Jugendliche nicht strafbar machen, wenn unter 16-Jährige den Dienst dennoch nutzen, beziehungsweise den Alters-Check einfach selbst bestätigen. Sowieso nicht, wenn dies die Eltern für die Kinder übernehmen. (swe)