Politik

Macht Ibiza-Video Strache reich?

Heute Redaktion
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Die heimlichen Aufnahmen auf Ibiza kosteten Heinz-Christian Strache den FPÖ-Vorsitz und das Amt des Vizekanzlers. Vor Gericht können sie aber viel Geld einbringen.

Seit Tagen wettert Ex-FP-Chef Strache auf Facebook gegen die Ibiza-Videos. Um sich gegen diesen "Rufmord" zu wehren, brachte er Strafanzeigen gegen die "Süddeutsche Zeitung" und den "Spiegel" ein, die das Video veröffentlich hatten.

Der renommierte Medienanwalt Oliver Scherbaum räumt diesen Anzeigen "gute Chancen auf Erfolg" ein. Daneben könnte Strache aber auch versuchen, Schadenersatz zu bekommen. Ein möglicher Weg dorthin: die sogenannten "Caroline"-Urteile.

Wohl keine Anwendung

Diese Urteile schränken die Zulässigkeit der Veröffentlichung von Bildern aus dem Privatleben von Promis, aber auch Politikern ein. Benannt sind diese nach Prinzessin Caroline von Monaco. Letztere hatte 115.000 Euro eingeklagt, nachdem Zeitschriften unerlaubt Paparazzi-Bilder von ihr abgedruckt hatten.

Im Fall Strache dürften die Urteile laut Scherbaum aber eher keine Anwendung finden: "Der Europäische Gerichtshof lässt eine Veröffentlichung von heimlich aufgenommenen Bildern zu, wenn diese zu einer seriösen Debatte von Allgemeininteresse beitragen können." Bei den Ibiza-Clips sei das „"aufgrund der politischen Brisanz wohl der Fall".

Entschädigungsklagen gegen Medien

Strache könnte aber auch mit Entschädigungsklagen gegen Medien vorgehen. Die wären dann erfolgreich, wenn die Art der Berichterstattung seine Persönlichkeitsrechte verletzt hat. Bislang hat er darauf verzichtet.

Brisant: Strache könnte laut Scherbaum jeden, der den Ton (!) des Videos unerlaubt im Netz verbreitet hat, anzeigen (Missbrauch von Tongeräten, Anm.). Strafe: bis zu ein Jahr Haft! Das bloße Posten eines Links zum Video wäre davon nicht betroffen.