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Mädchen in NÖ-Psychiatrie angegurtet, von Arzt missh...

Heute Redaktion
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Bild: Google Earth

Skandal in Niederösterreich: Wie erst jetzt bekannt wurde, soll die 15-jähriges Mädchen wochenlang jeden Abend in der Kinderpsychiatrie in ihrem Bett angegurtet worden sein. Bei einer Auseinandersetzung soll ihr ein Arzt sogar auf den Kopf gestiegen sein.

Skandal in Niederösterreich: Ein 15-jähriges Mädchen soll wochenlang jeden Abend in der Kinderpsychiatrie in ihrem Bett angegurtet worden sein. Bei einer Auseinandersetzung soll ihr ein Arzt sogar auf den Kopf gestiegen sein.

Das Mädchen - mittlerweile 16 - wurde vor etwa einem Jahr im Spital auf der Kinderpsychiatrie in Hinterbrühl eingeliefert. "Dabei ist dieses Spital in der Hinterbrühl nur für Akutfälle und nicht für Dauerunterbringung vorgesehen", erklärt Psychiatrie-Patientenanwalt Bernhard Rappert im "ORF-Morgenjournal".

Das Mädchen habe als Kind Traumata erlitten, leidet an einer Bindungsstörung und sei oft aggressiv. Rappert kritisiert, dass keine passende Wohneinrichtung für sie gefunden wurde. Im Spital sei es auch zu Menschenrechtsverletzungen gekommen.

Festgegurtet

Wochenlang soll das Mädchen als eine Art Einschlafritual für zwei bis drei Stunden ans Bett gefesselt worden sein: "Das ist eine Maßnahme, die rechtswidrig, aber auch therapeutisch nicht sinnvoll ist", so Rappert. Trotzdem war ein Gerichtsbeschluss nötig, um die Vorgehensweise endlich zu unterbinden.

Das Spital argumentierte, dass die 15-Jährige am Abend oft Personal attackierte, mit dem sie sich tagsüber eigentlich gut verstand. Deshalb habe man sie angurten müssen.

Auf den Kopf gestiegen

Ein per Werkvertrag beschäftigter Psychiater soll dem Mädchen außerdem auf den Kopf gestiegen sein, als sie versuchte, das Zimmer zu verlassen: "Das Gericht hat sich unserer Meinung angeschlossen, dass das eine menschenunwürdige, erniedrigende Behandlung war", so Rappert.

Auch hier rechtfertigt sich das Spital: "In der Situation ist er von dem Mädchen angegriffen worden, als er vor ihr kniete, sie selbst lag am Boden. Das Mädchen hat sich dann an sein Bein geklammert und versucht, ihn zu beißen. Der Arzt wollte verhindern, dass er in den Unterschenkel gebissen wird, man kann es also als ein auf den Kopf steigen sehen", so der Primar der Anstalt, Rainer Fliedl.

Dass es überhaupt soweit kommen konnte führt der Primar auf eine Gesetzeslücke zwischen Jugendwohlfahrtsgesetz und Unterbringungsgesetz zurück. Die Zuständigkeit für solche Fälle ist nicht klar geregelt. Das mittlerweile 16-jährige Mädchen soll in zwei Wochen in eine gemeinsame Intensivbetreuung durch Jugendwohlfahrt und Ärzte direkt neben der Psychiatrie Hinterbrühl verlegt werden.