Die grauenhafte Bluttat im Wodicka-Park in Wr. Neustadt im Jänner 2019 hatte das ganze Land entsetzt. Wie berichtet, soll der damals 19-jährige Yazan A. seine Ex-Freundin Manuela K. erdrosselt und geschändet haben.
Beim Prozess in Wr. Neustadt im Oktober 2019 war der Syrer schließlich zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher verurteilt worden – mehr dazu hier.
Doch Anwalt Andreas Reichenbach meldete Berufung an. Am 26. Juni entscheidet nun das Oberlandesgericht (OLG) Wien (Schmerlingplatz, 1. Bezirk).
Verteidiger Andreas Reichenbach sagt: „Berücksichtigt man die bisherige Unbescholtenheit des Mandanten ist die Höchststrafe unverhältnismässig. Wir hoffen, dass dies das Oberlandesgericht berücksichtigt und die Strafe somit reduziert.“ Auch die Aufhebung der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ist das Ziel des Anwaltes.
Zu verlieren hat Yazan A. freilich nichts – im schlimmsten Fall wird die Höchststrafe bestätigt. Denn: Bei einer Berufungsverhandlung kann ein Oberlandesgericht eine Strafe sonst auch erhöhen.