Niederösterreich

Mädel (15) auf Party betäubt, missbraucht und gefilmt

Ein 27-Jähriger soll eine wehrlose 15-Jährige auf einer Party in NÖ missbraucht haben. Das Opfer musste sich dann ein Video davon ansehen.

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Die Angeklagten
Die Angeklagten
privat

Schauderhafter Vorwurf gegen einen 27-Jährigen aus Afghanistan: Er soll ein durch K.O.-Tropfen betäubtes Mädchen missbraucht haben.

K.O.-Tropfen

Die Vorgeschichte: Ein Türke (damals 18) hatte eine lose Affäre mit einer 15-Jährigen. Bei einer Party vor 4,5 Jahren im Mostviertel soll ein Syrer (16) dem Mädchen ein Getränk mit K.O.-Tropfen verabreicht haben.

Opfer musste Video ansehen

Der 18-Jährige, der 16-jährige Syrer, ein 14-jähriger Österreicher, ein 15-jähriger Rumäne sowie ein 27-jähriger Afghane sollen dann laut Anklage das bewusstlose, nackte Mädchen auf eine Matratze gelegt haben und jeder der Angeklagten verging sich am Opfer, teils sogar mehrmals. Zwei Burschen filmten dabei sogar. Erst am nächsten Tag kam die damals 15-Jährige zu sich und musste sich das Video ansehen.

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    Der angeklagte Afghane (27) fasste 8 Jahre und 7 Monate Haft aus.
    Der angeklagte Afghane (27) fasste 8 Jahre und 7 Monate Haft aus.
    privat

    Der 27-Jährige war anfangs eigentlich nur Zeuge, kassierte dann wegen Suchtgiftes eine teilbedingte Verurteilung, bekam in Frankreich Asyl und zog 2019 nach Frankreich. Im Zuge der Ermittlungen im Suchtgift-Milieu flog die Missbrauchs-Sache schließlich auf, der Afghane wurde vom Zeugen zum Verdächtigen und per internationalem Haftbefehl geschnappt.

    Über 8 Jahre Haft

    Vor Gericht am Donnerstag in St. Pölten gab der 27-Jährige zu, die 15-Jährige einmal missbraucht zu haben: "Ich war betrunken, habe nicht nachgedacht." Das Urteil: Acht Jahre Haft wegen Missbrauches einer wehrlosen Person und Falschaussage sowie sieben Monate Widerruf. In Summe somit über 8,5 Jahre Schmalz (rechtskräftig).

    Die übrigen, vier Angeklagten hatte wegen ihres Alters weit mildere Strafen ausgefasst: Zwischen 20 Monaten bedingt und 2,5 Jahren Haft - mehr dazu hier.