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Magaluf verbietet versaute Lokaltouren und Balconing

Heute Redaktion
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Bild: Reuters

Nach Palma ist am Dienstag auch in anderen Touristen-Hochburgen wie Magaluf oder Santa Ponça ein Verbotskatalog in Kraft getreten. Saufgelage mitten auf den Straßen und Sex-Orgien bei Lokaltouren sollen der Vergangenheit angehören und somit der Ruf der Destination gerettet werden. "Heute.at" listet auf, was verboten und ist und welche Strafen drohen.

Nach Palma ist am Dienstag auch in anderen Touristen-Hochburgen wie Magaluf oder Santa Ponça ein Verbotskatalog in Kraft getreten. Saufgelage mitten auf den Straßen und bei Lokaltouren sollen der Vergangenheit angehören und somit der Ruf der Destination gerettet werden. "Heute.at" listet auf, was verboten und ist und welche Strafen drohen.

Sowohl Palma, als auch Magaluf standen im Sommer 2014 mehrmals in den Schlagzeilen. Die Insel-Hauptstadt sorgte mit einem noch nie die dagewesenen Verbotskatalog am Ballermann für Aufregung, Magaluf erlangte hingegen mit dem Video einer jungen Frau, die von Betrunkenen traurige Berühmtheit.

Mit den Eskapaden soll nun dank neuer Regeln Schluss sein. Die geplanten Regeln betreffen neben Magaluf auch andere Orte der Gemeinde Calvià wie Santa Ponça, Palmanova oder Peguera. Kontrollen finden ab sofort statt, in den ersten Wochen sollen die Ordner aber noch Gnade vor Recht ergehen lassen.

Eines der Hauptprobleme in den betroffenen Gemeinden war der Alkohol. Der Verkauf und Konsum von Alkoholika zwischen 22 Uhr abends und acht Uhr morgens ist nun verboten. Glasflaschen dürfen nicht an den Strand mitgebracht werden.
Lokaltouren nur mehr bis Mitternacht

Auch die  Lokaltour, bei der eine junge Britin Oralsex mit mehreren Männern hatte , ist nicht ohne Folgen geblieben.

Die vor allem unter den vielen britischen Urlaubern unter dem Namen "Pub Crawling" beliebten Touren dürfen nur mehr zwischen 20 und 24 Uhr stattfinden. Die Personenanzahl ist auf 20 Personen beschränkt und Sex-Spiele ausdrücklich untersagt. Die Unternehmen müssen einen Sicherheitsverantwortlichen mitschicken.

Bis zu 1500 Strafe für Balconing

Auch gegen Balconing wird vorgegangen. Es wird festgehalten, dass die Haftung für Unfälle beim Klettern von Balkon zu Balkon oder Sprünge in den Hotelpool bei den Urlaubern selbst liegt. Wer durch Kletteraktionen andere gefährdet, muss künftig mit einer Geldbuße zwischen 750 und 1500 Euro rechnen.

Wer nackt oder auch nur halbnackt auf offener Straße geht oder mit den Öffis fährt, muss in Zukunft bis zu 750 Euro bezahlen. Prostituierte dürfen nicht auf der Straße für ihre Dienste werben und Freier Angebote nicht annehmen.